Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Pamo am 02.12.2011, 14:38 Uhr

Pamo

Also hattest du dies nicht *schriftlich* festgelegt? Dann konntest du es auch nicht nachweisen und dementsprechend eintreiben.

Joni, in fast JEDEM Arbeitsvertrag steht, dass muendliche Nebenabreden nichtig sind. Kein Arbeitgeber wuerde nur auf dein Wort vertrauen, deshalb sollte dies auch kein Arbeitnehmer tun.

Tut mir leid, dass du dermassen verarscht wurdest.

 
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