Geschrieben von Pamo am 02.12.2011, 14:38 Uhr |
Pamo
Also hattest du dies nicht *schriftlich* festgelegt? Dann konntest du es auch nicht nachweisen und dementsprechend eintreiben.
Joni, in fast JEDEM Arbeitsvertrag steht, dass muendliche Nebenabreden nichtig sind. Kein Arbeitgeber wuerde nur auf dein Wort vertrauen, deshalb sollte dies auch kein Arbeitnehmer tun.
Tut mir leid, dass du dermassen verarscht wurdest.
- Praktikum - 32+4 01.12.11, 21:01
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- Re: Das kann ich toppen - Pamo 01.12.11, 22:04
- Re: Praktikum - Pamo 01.12.11, 22:02
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- überall, wo das gefordert war - Keksraupe 02.12.11, 8:24
- es war vorm Vorstellungsgespräch von 2 Tagen Probearbeit die Rede! - 32+4 02.12.11, 13:30
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