Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von kevome* am 04.03.2014, 20:51 Uhr

Nix Neues...

Ich denke wie Du, dass die Klage keinen Erfolg haben wird. Da muss sich zuvor politisch etwas verändern.

Absolut ungerecht finde ich es trotzdem. Wenn man das Leistungsfähigkeitsprinzip zugrunde legt, läuft bei Alleinerziehenden ohne staatliche Transferleistungen und ohne Anspruch auf Unterhaltsleistungen (z.B. erwerbsunfähige Väter, verwitwet bevor Ansprüche auf Renten entstanden sind und ähnliches) systematisch etwas schief.

M. E.sollte in solchen Fällen zumindest ein Freibetrag in Höhe der theoretischen Unterhaltsansprüche geben. Ansonsten würde der betreuende Elternteil ja auch steuerfreie Zahlungen Dritter für die Kinder bekommen. Da habe ich sogar schon mal intensiv über eine Petition nachgedacht.

Aber so sehr mich dieses Thema ärgert, gibt es wahrscheinlich keine Änderung bevor meine Kinder aus dem Haus sind.

Gruß Kerstin

 
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