Geschrieben von Molly26 am 10.01.2008, 21:10 Uhr |
NAch Trennung noch gemeinsame Wohnung
Hallo!
Mein Mann und ich haben uns getrennt. Wir wollen aber noch bis Juni in der gemeinsamen Wohnung wohnenbleiben, da ich dann mit den Kindern ganz wegziehe.2 Umzüge in einem halben Jahr wollen wir ihnen nicht zumuten. Gibt es jemanden, der das auch durchhat? Wir habt Ihr das alles geregelt. Ich schlafe mit den Kindern in einem Zimmer und er in einem anderen. Wäsche, Einkauf usw. läuft alles getrennt. Mit uns gegessen hat er eh nie. Wir geben uns mühe und es läuft seit der Entscheidung zur Trennung auch relativ gut. Es macht eben jeder seins.
Hat jemand Erfahrung damit?
Re: NAch Trennung noch gemeinsame Wohnung
Antwort von joni76 am 10.01.2008, 21:49 Uhr
Ja, nach der Trennung hatten wir noch kurz eine gemeinsame Wohnung. Es war komisch, weil er mich ja noch zurück haben wollte. Irgendwie total seltsame Stimmung, immer zwischen Streit und Versöhnung. Geschlafen hab ich auf der Schlafcouch und er im Ehebett. Für den Kleinen war´s kein großer Unterschied, da er sich ja eh nie großartig gekümmert hat und selten daheim war.
Re: NAch Trennung noch gemeinsame Wohnung
Antwort von Big Mamma am 11.01.2008, 9:44 Uhr
na wenns klappt ist ja okay, ich hätte es nicht gewolltund habe die 6 wochen die wir zusammen gewohnt haben bis zu meinem auszug als schlimm empfunden.
LG MEl
Re: NAch Trennung noch gemeinsame Wohnung
Antwort von Speedy78 am 11.01.2008, 13:50 Uhr
Hallo Molly,
also ich habe mit meinem Ex damals noch ca. 3 Monate zusammen gelebt und ich muss sagen, es war die Hölle. Nur Streit und mehr. Aber natürlich gibt es auch Ausnahmen.
Ich würde es aber nie mehr wieder machen, sondern mir gleich was neues suchen wenn es möglich ist.
Wünsche dir viel Erfolg!
Heute hab ich mir die zweite Meinung eingeholt
Irgendwie bin ich fürchterlich nervös.....
@muccis
Bekommt hier jemand von euch ehegattenunterhalt?
ARGE - echt unglaublich!!
Ich würde gerne mal...........
Hartz IV +Minijob oder Teilzeit
Manchmal fällt der Apfel weit vom Stamm...
Namensänderung bei alleingen Sorgerecht