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Geschrieben von mauskeks24 am 10.01.2008, 18:49 Uhr

bekommt hier jemand von euch ehegattenunterhalt?

wenn ja welche höhe und was verdient euer ex?
meiner so 1800 netto womit kann ich rechnen ungefähr?

 
4 Antworten:

Re: bekommt hier jemand von euch ehegattenunterhalt?

Antwort von carina+eve am 10.01.2008, 19:02 Uhr

ich hab das bekommen mein mann hat fast das selbe verdient.
wieviele kinder hast du?

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Re: bekommt hier jemand von euch ehegattenunterhalt?

Antwort von carina+eve am 10.01.2008, 19:07 Uhr

hat er das mit lsk 3 und wann habt ihr euch getrennt?
ändert er die lsk für dieses jahr auf 1?
ich hab für mich und meine tochter 780 euro bekommen.
ab januar hätte ich bei lsk 1 553 euro bekommen.
ich hatte zu der zeit einen 400 euro job davon wurden 120 euro mit angerechnet.

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Kann man so kaum sagen...

Antwort von KKM am 10.01.2008, 19:37 Uhr

Entscheidend sind ganz viele Faktoren:

wieviele Kinder ? (Kindesunterhalt geht vor)
arbeitest Du derzeit, hast Du in der Ehe gearbeitet, als bereits ein Kind da war (eheprägende Beschäftigung???)
muss er für weitere Personen Unterhalt zahlen (Mangelfallberechnung???)
Ist der Vater berufstätig (erhöhter Selbstbehalt???)

Falls er berufstätig ist, liegt sein Eigenbehalt bei (glaube ich) ca. 780 € (West), ich glaube, Ost ist noch weniger.

Theoretisch könntest Du alles oberhalb dieser Grenze bekommen - theoretisch....

Hat er erhöhte Fahrtkosten zur Arbeit, gibt es gemeinsame, eheliche Schulden, wohnt einer mietfrei (führt zur Minderung des Unterhaltes bzw. des Selbstbehaltes)

Gibt sicher noch einige Faktoren....

Und selbst wenn man die alle kennt, ist es schwierig zu sagen - da streiten ja auch Anwälte drum....

Kannst Du arbeiten, ist das Kind fremdbetreut (kiGa, Schule)....

Lass Dich beraten....beim Anwalt oder so..

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Neue Gesetze für EU

Antwort von RainerM am 11.01.2008, 9:20 Uhr

Hi,
mit der Unterhalts-Teform wurde der Unterhalt des betreuenden Elternteiles nachrangig zum Kindesunterhalt (minderjährige) gestellt.

Wichtig ist die zahl und das Alter der Kinder, die vorrangig ihren Unterhalt bekommen und dieser wird dann (Brutto) inkl. halbes Kindergeld von sienem Einkommen abgezogen.

Aus dem "Restgeld" wird dann der Betreuungsunterhalt errechnet.

Für die Zeit des Getrenntlebens gibt wohl noch eine etwas andere Berechnung.

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