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Geschrieben von vallie am 10.01.2008, 10:37 Uhr

zahlbeträge dustabelle

nicht schimpfen, aber ich habe eine frage...

ich hab mal geschaut, der kv zahlt bei un 312€, kind 12, verdienst kenne ich nicht, der nächste zahlbetrag wäre 325€, das sind 13€/monat. geht das ja dem nicht nach??
rainerm schrieb glaub ich, daß die veränderungen zu gering wären, das find ich aber nicht. ich würde den kv bitten, den differenzbetrag direkt auf val´s konto zu überweisen...

wisst ihr da was?? bevor ich meinem lieblingssb beim ja auf den zeiger gehe...

 
3 Antworten:

Re: zahlbeträge dustabelle

Antwort von bikermouse66 am 10.01.2008, 15:27 Uhr

Hallo :-)


hab bei meiner netten Dame vom JA nachgefragt. Sie haben die Änderungen erst kurz vor den Feiertagen im Dez. 07 erhalten. Die Änderungen bekommen die Väter erst im Laufe des Januars mitgeteilt und dürfen dann den Januar nachzahlen.

LG
mousy

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Re: zahlbeträge dustabelle

Antwort von RainerM am 10.01.2008, 16:18 Uhr

Hi,
weiss nicht, ob ich zu den von dir hier genannten Zahlen jemals was gesagt habe...

Wenn der Unterhalt so tituliert ist, dass "der jeweilige Betag nach DT der Stufe sowieso" zu zahlen sei, dann dürfte sich die Änderung auswirken.

Generell heisst es aber auch, dass Änderungen nur alle zwei Jahre möglich sind, es sei denn dass sich etwas grundlegend verändert, also eine Änderung um ca 10%.

Ist schon momentan eine merkwürdige Sitation, da in kurzer Zeit zwei Veränderungen der Berechnungsgrundlage von unseren Politikern vorgenommen wurden.

... evtl. ist aber im Sommer die Ändeung als vorläufig definiert worden, das müsste ich erst noch nachgucken.

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Auszug der Tabelle zu Alt-Titulierungen - Übergangsregelung

Antwort von RainerM am 10.01.2008, 17:06 Uhr

Es gibt eine Übergangsregelung für schon bestehende Unterhaltstitel, die nach dem Prozentsatz des Regelsatzes tituliert wurden (Regelmässig bei den Jugendämtern üblich):

Man kann beim ISUV eine EXCEL-Tabelle für die Umrechnung herunterladen:

http://forum.isuv.org/thread.php?threadid=47687

Angenommen der Unterhaltspflichtige hat für nur ein Kind bisher nach Stufe 6 gezahlt, dann berechnet sich der Übergangswert wie folgt:

Zwischenwert=(Bisheriger Zahlbetrag + 1/2 Kindergeld) x 100

Prozentsatz vom Mindestunterhalt = Zwischenwert : (Mindestunterhalt der jeweiligen Altersstufe)

jetzt mal in Zahlen:
Alte DT für Stufe 6, ab 6 Jahren :
331Euro Brutto, Zahlbetrag 254Euro

Mindestunterhalt für Kind ab 6:
322Euro

Neuer Prozentsatz:
331Euro mal 100 geteilt durch 322Euro=
102,7%

Neuer Brutto-Unterhalt:

1,027 mal 322euro = 330,69euro = 331 Euro

Zahlbnetrag = 254 euro, wie zuvor!!!

=======================================

E. Übergangsregelung
Umrechnung dynamischer Titel über Kindesunterhalt nach § 36 Nr. 3 EGZPO: Ist Kindesunterhalt als Prozentsatz
des jeweiligen Regelbetrages zu leisten, bleibt der Titel bestehen. Eine Abänderung ist nicht erforderlich.
An die Stelle des bisherigen Prozentsatzes vom Regelbetrag tritt ein neuer Prozentsatz vom Mindestunterhalt.
Dieser ist für die jeweils maßgebliche Altersstufe gesondert zu bestimmen und auf eine Stelle nach dem
Komma zu begrenzen (§ 36 Nr. 3 EGZPO). Der Bedarf ergibt sich aus der Multiplikation des neuen Prozentsatzes
mit dem Mindestunterhalt der jeweiligen Altersstufe und ist auf volle Euro aufzurunden (§ 1612a Abs. 2 S. 2 BGB).
Der Zahlbetrag ergibt sich aus dem um das jeweils anteilige Kindergeld verminderten bzw. erhöhten Bedarf.
Es sind vier Fallgestaltungen zu unterscheiden:
1. Der Titel sieht die Anrechnung des hälftigen Kindergeldes (für das 1. bis 3. Kind 77 EUR, ab dem 4. Kind
89,50 EUR) oder eine teilweise Anrechnung des Kindergeldes vor (§ 36 Nr. 3 a EGZPO).
(Bisheriger Zahlbetrag + 1/2 Kindergeld) x 100
Mindestunterhalt der jeweiligen Altersstufe
= Prozentsatz neu
Beispiel für 1. Altersstufe
(196 EUR + 77 EUR) x 100
279 EUR
= 97,8 % 279 EUR x 97,8% = 272,86 EUR, aufgerundet 273 EUR
Zahlbetrag: 273 EUR ./. 77 EUR = 196 EUR

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