von spiky73 am 05.04.2017, 12:36 Uhr |
@Möhrchen
Ist hier auch so.
K1 besucht seit diesem Schuljahr eine ca. 20 km weit entfernte weiterführende Schule, die um 7.45 Uhr beginnt. Ihre alte Schule im Ort begann dagegen um 8.10 Uhr und ich konnte sie hin fahren bzw wenn sie bei meinen Eltern schlief, musste sie nur die Straßenseite wechseln.
Hier sind die Verbindungen mit Bus und Bahn so unterirdisch schlecht, daß sie für die relativ kurze Distanz 90 Minuten benötigt und um kurz vor sechs aus dem Haus muss, also steht sie kurz nach fünf auf.
Und mittags braucht sie noch länger: Bei Schulschluss um 12.45 Uhr ist sie dann kurz nach drei zuhause.
Da ist der Tag dann natürlich gelaufen...
- Betreuung vor Schule und Kindergarten, kann ich den Vater in die Pflicht nehmen? - Neuanfang2016 04.04.17, 15:03
- Re: Betreuung vor Schule und Kindergarten, kann ich den Vater in die Pflicht nehmen? - Möhrchen 04.04.17, 15:24
- Re: Betreuung vor Schule und Kindergarten, kann ich den Vater in die Pflicht nehmen? - Zwerg1511 04.04.17, 15:50
- nein, kannst du nicht. Das JA wird das auch nicht machen. - Marianna81 04.04.17, 17:03
- Re: Betreuung vor Schule und Kindergarten, kann ich den Vater in die Pflicht nehmen? - mf4 04.04.17, 17:09
- Re: Betreuung vor Schule und Kindergarten, kann ich den Vater in die Pflicht nehmen? - Bubenmama 04.04.17, 17:13
- Re: Betreuung vor Schule und Kindergarten, kann ich den Vater in die Pflicht nehmen? - Bubenmama 04.04.17, 17:13
- Re: Betreuung vor Schule und Kindergarten, kann ich den Vater in die Pflicht nehmen? - WurmsMama 04.04.17, 20:09
- Re: Betreuung vor Schule und Kindergarten, kann ich den Vater in die Pflicht nehmen? - mf4 04.04.17, 20:16
- Re: Betreuung vor Schule und Kindergarten, kann ich den Vater in die Pflicht nehmen? - pauline-maus 04.04.17, 22:06
- Re: Betreuung vor Schule und Kindergarten, kann ich den Vater in die Pflicht nehmen? - Stuff84 05.04.17, 11:52
- Re: Zweitnick? - spiky73 05.04.17, 12:29
- Re: Zweitnick? - Bookworm 05.04.17, 13:08
- Re: Betreuung vor Schule und Kindergarten, kann ich den Vater in die Pflicht nehmen? - pauline-maus 05.04.17, 12:36
- Re: Zweitnick? - spiky73 05.04.17, 12:29
- Re: Betreuung vor Schule und Kindergarten, kann ich den Vater in die Pflicht nehmen? - Stuff84 05.04.17, 11:52
- Re: Betreuung vor Schule und Kindergarten, kann ich den Vater in die Pflicht nehmen? - clarence 05.04.17, 8:47
- @clarence - Möhrchen 05.04.17, 10:11
- Re: @Möhrchen - spiky73 05.04.17, 12:36
- 7:25 Uhr - mf4 05.04.17, 20:00
- @clarence - Möhrchen 05.04.17, 10:11
- Re: Betreuung vor Schule und Kindergarten, kann ich den Vater in die Pflicht nehmen? - Strudelteigteilchen 05.04.17, 9:27
- Re: Betreuung vor Schule und Kindergarten, kann ich den Vater in die Pflicht nehmen? - Möhrchen 04.04.17, 15:24