Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von pauline-maus am 04.04.2017, 22:06 Uhr

Betreuung vor Schule und Kindergarten, kann ich den Vater in die Pflicht nehmen?

Ich fange generell 7.15 Uhr an zu arbeiten, die Schule beginnt 7.40uhr. Deshalb musste meine Tochter in der ersten Klasse in den fruehort.
Gearbeitet habe ich nachmittags bis 15.00 und auch bis 19.00 ( natürlich mit laaaanger Pause dazwischen), da stand dann auch hort auf dem Plan. Zusätzlich waren die Großeltern greifbar.
Meiner Tochter hat der Hort immer gut gefallen, viele Kinder,viel Spiel und Spass.
Der Vater musste somit nicht sein leben umkrempeln , nur weil er ein Kind hat( hat Spuren von Ironie)
Der hort wird uns fehlen auf dem Gymnasium...aber auch da finden sich Wege

 
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