Geschrieben von Strudelteigteilchen am 05.04.2017, 9:27 Uhr |
Betreuung vor Schule und Kindergarten, kann ich den Vater in die Pflicht nehmen?
Hast Du wirklich Lust, jeden Morgen zu zittern, ob er nicht doch kurzfristig einen Grund findet, die ihm aufgezwungene Betreuung abzusagen? Selbst wenn es theoretisch ginge, ihn dazu zu verdonnern - ich hätte zu viel Angst um mein Nervenkostüm.
Hier war jahrelang einmal die Woche morgens eine Klassenkameradin von KindKlein, deren Mutter an dem Tag früher zur Schicht mußte. Sie kam zwischen 7:00 Uhr und 7:15 Uhr zu uns, hat manchmal noch bissi was gegessen und ansonsten mit großen Augen das allmorgendliche Chaos bei uns beobachtet, bis sie sich dann gemeinsam mit KindKlein auf den Weg gemacht hat.
- Betreuung vor Schule und Kindergarten, kann ich den Vater in die Pflicht nehmen? - Neuanfang2016 04.04.17, 15:03
- Re: Betreuung vor Schule und Kindergarten, kann ich den Vater in die Pflicht nehmen? - Möhrchen 04.04.17, 15:24
- Re: Betreuung vor Schule und Kindergarten, kann ich den Vater in die Pflicht nehmen? - Zwerg1511 04.04.17, 15:50
- nein, kannst du nicht. Das JA wird das auch nicht machen. - Marianna81 04.04.17, 17:03
- Re: Betreuung vor Schule und Kindergarten, kann ich den Vater in die Pflicht nehmen? - mf4 04.04.17, 17:09
- Re: Betreuung vor Schule und Kindergarten, kann ich den Vater in die Pflicht nehmen? - Bubenmama 04.04.17, 17:13
- Re: Betreuung vor Schule und Kindergarten, kann ich den Vater in die Pflicht nehmen? - Bubenmama 04.04.17, 17:13
- Re: Betreuung vor Schule und Kindergarten, kann ich den Vater in die Pflicht nehmen? - WurmsMama 04.04.17, 20:09
- Re: Betreuung vor Schule und Kindergarten, kann ich den Vater in die Pflicht nehmen? - mf4 04.04.17, 20:16
- Re: Betreuung vor Schule und Kindergarten, kann ich den Vater in die Pflicht nehmen? - pauline-maus 04.04.17, 22:06
- Re: Betreuung vor Schule und Kindergarten, kann ich den Vater in die Pflicht nehmen? - Stuff84 05.04.17, 11:52
- Re: Zweitnick? - spiky73 05.04.17, 12:29
- Re: Zweitnick? - Bookworm 05.04.17, 13:08
- Re: Betreuung vor Schule und Kindergarten, kann ich den Vater in die Pflicht nehmen? - pauline-maus 05.04.17, 12:36
- Re: Zweitnick? - spiky73 05.04.17, 12:29
- Re: Betreuung vor Schule und Kindergarten, kann ich den Vater in die Pflicht nehmen? - Stuff84 05.04.17, 11:52
- Re: Betreuung vor Schule und Kindergarten, kann ich den Vater in die Pflicht nehmen? - clarence 05.04.17, 8:47
- @clarence - Möhrchen 05.04.17, 10:11
- Re: @Möhrchen - spiky73 05.04.17, 12:36
- 7:25 Uhr - mf4 05.04.17, 20:00
- @clarence - Möhrchen 05.04.17, 10:11
- Re: Betreuung vor Schule und Kindergarten, kann ich den Vater in die Pflicht nehmen? - Strudelteigteilchen 05.04.17, 9:27
- Re: Betreuung vor Schule und Kindergarten, kann ich den Vater in die Pflicht nehmen? - Möhrchen 04.04.17, 15:24