Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Murmeline am 01.04.2012, 10:00 Uhr

Medizinisch notwendig?!

Hallo,
damit es Sonderbedarf ist und er sich beteiligen muss, muss es medizinisch notwendig sein. Geht es um eine Füllung? Mann kann auch profanes Amalgam wählen, dann kostet es nichts extra. Für zuzahlungspflichtige "Wunschleistungen" muss er nicht aufkommen.
LG

 
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