Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von carisma21 am 09.05.2010, 1:26 Uhr

mal was kompliziertes...

langsam leute!! Erst mal danke, ihr habt verstanden, wo das problem liegt. theoretisch können nur DREI personen diese vaterschaft anfechten: mutter, kind (wenn's 18 ist), der rechtliche vater und der biologische auch ABER nur, wenn der rechtliche vater in KEINER sozial-familiären beziehung zum kind steht (tut dieser hier, die psychologin gab dieses bereits letztes jahr schriftlich) oder der rechtliche vater nicht mit mutter verheiratet ist (isser aber) ...
Jetzt bitte erklärt mir FOLGENDES: wieso bekommt der ex im rahmen einer einstweiligen anordnung das GLEICHE umgangsrecht wie vorher (also 14tägig, alle hohen feiertage etc), obwohl er rechtlich für das kind nur noch allerhöchstens eine bezugsperson ist und das kind ihn DEFINITIV zur zeit nicht sehen will!! auch das liegt schriftlich von der psych. vor... ich betone, niemand will hier einen umganskontakt verhindern, glaube nur, dass es zur zeit nicht im interesse des kindes ist, es war ja schon immer problematisch... die psychologin schrieb, wenn das kind weiter dem druck ausgesetzt wird, erleidet es seelischen schaden aber darüber hat sich das gericht hinweg gesetzt und das JA hat ein verfahren gegen mutter eingeleitet wegen kindeswohlgefährdung???!!! dem gesetzgeber ist egal, ob der rechtliche vater das kind gezeugt hat, hauptsache irgendwer bezahlt... so verstehe ich das ...
und jetzt sagt mir bitte, ob das ein fall für die bild zeitung ist oder nicht???

LG und danke!!!

 
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