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Geschrieben von Knubbelchen1983 am 28.04.2011, 21:22 Uhr

Lohnsteuerkarte & neue Frau vom ex

Guten Abend.
Ich hab folgende Frage: mein ex hat geheiratet, u hat jetzt mit seiner Frau die lohnsteuerklasse geändert. Beide 4. Jetzt sagt ex, dass seine Frau auch ein halbes Kind auf Karte bekommen hat!! Also er hat ein halbes, ich auch, Frau jetzt auch. Er hat beim Fa klar gesagt, dass es kein eheliches Kind ist, sondern aus vorheriger Beziehung! Beamter sagte, wenn ich jetzt heiraten würd, würd mein Mann auch noch ein halbes Kind bekommen...dann gibts ihn doppelt!? Ich kann's kaum glauben. Was meint ihr? Danke für eure antworten!
Grüsse, L.

 
33 Antworten:

Re: Lohnsteuerkarte & neue Frau vom ex

Antwort von Sascha1811 am 28.04.2011, 21:31 Uhr

Ist seine frau jetzt mit eurem Kind verwandt, oder hat sie es adoptiert?
Nicht? Dann wüsste ich nicht, weshalb sie ein halbes Kind auf ihrer Karte hat??

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Re: Lohnsteuerkarte & neue Frau vom ex

Antwort von Julia+3 am 28.04.2011, 21:33 Uhr

Doch das kann schon sein. Mein Mann hat auch das mein mit meinem Ex-Mann gemeinsames Kind auf der Lohnsteuerkarte. Warum das so ist, weiß ich aber nicht.

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@ Julia

Antwort von Sascha1811 am 28.04.2011, 21:37 Uhr

Ein Kind kann doch nicht drei hälften abgeben, oder? Gehst du arbeiten? wenn du nicht arbeitest, könnt ich mir vorstellen, das deine Hälfte bei deinem mann mit drauf ist, aber doch nicht bei dir, deinem Ex und bei deinem jetzt Mann, oder?

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Re: Lohnsteuerkarte & neue Frau vom ex

Antwort von LoveMum am 28.04.2011, 21:40 Uhr

Seit unserer Hochzeit hat mein Mann einen Sohn von mir mit auf seiner Karte. Und er hat meine beiden Söhne nicht adoptiert.

LG Heike

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Re: @ Julia

Antwort von Julia+3 am 28.04.2011, 21:42 Uhr

Oh siehste das hatte ich jetzt gar nicht bedacht. Ich geh arbeiten, aber nur auf 400 Euro. Stimmt Sascha du hast recht, hab nachgeguckt. Mein Mann hat alle auf seiner Karte, haben ja noch 2 gemeinsame, weil ich sie auf meiner eben nicht brauch.

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@ Heike

Antwort von Sascha1811 am 28.04.2011, 21:42 Uhr

Hast du aber kein kind dann auf der karte, oder?

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Re: @ Julia

Antwort von Sascha1811 am 28.04.2011, 21:43 Uhr

Das war mehr ne Frage...lach....weiss das auch nicht genau, wie das sich verhält...

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Re: @ Julia

Antwort von Julia+3 am 28.04.2011, 21:45 Uhr

Achso :D. Aber die Frage war dann doch schon die Antwort, auch wenn du es nicht gewusst hast *hihi*.

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Re: @ Julia

Antwort von Sascha1811 am 28.04.2011, 21:48 Uhr

Beim finanzamt blickt doch eh keiner richtig durch, wenn die mal richtig loslegen....lach. Aber ich denke der Beamte hat da einen fehler gemacht. Der Ex hat anspruch auf ein halbes kind. Wenn er wieder geheiratet hat, kann es auch seine -frau draufbekommen, wenn es von vorteil ist. aber entweder er, oder sie. Nicht beide, das denk ich geht nicht

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Re: @ Heike

Antwort von LoveMum am 28.04.2011, 21:51 Uhr

Ich arbeite nur auf 400€ Basis.

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@knubbelchen

Antwort von Sascha1811 am 28.04.2011, 21:53 Uhr

Also ich denke das geht nicht!! Du hast auf ein halbes Kind anspruch und er auch. Er kann seinen anspruch auf seine Frau übertragen, wenn es von vorteil ist. Aber nicht beide ein halbes Kind, da die eine hälfte, dein anspruch ist!

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Re: @knubbelchen

Antwort von safrarja am 28.04.2011, 21:59 Uhr

Doch das ist richtig !
Haben wir auch mein Ex , mein Mann und ich haben die Kinder aus erster Ehe jeder zur Hälfte auf der Karte

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Re: @safrarja

Antwort von Sascha1811 am 28.04.2011, 22:04 Uhr

Das heisst dann, das ein Kind drei hälften, bei drei vollzeitbeschäftigten hergeben kann?

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Re: @safrarja

Antwort von safrarja am 28.04.2011, 22:06 Uhr

jupp wir sind hier in Deutschland da ist sowas möglich !

Haben das schon seit Jahren so !

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Re: @safrarja

Antwort von Sascha1811 am 28.04.2011, 22:11 Uhr

Jetzt muss ich nochmal fragen. Drei HÄLFTEN auf drei Lohnsteuerkarten und ein Kind?
Kann das nicht glauben, muss ich ja aber wohl, wenn das schon Jahre bei euch so ist. Hätt ich nicht gedacht, das das so geht!

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Re: @safrarja

Antwort von Julia+3 am 28.04.2011, 22:14 Uhr

Rein theoretisch müsste man dann doch das Kind nicht nur durch 3 sondern auch durch 4 teilen können. Denn wenn Mama UND Papa neu verheiratet sind und alle 4 Vollzeit arbeiten. Aber eigentlich schon heftig irgendwie.

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Re: @safrarja

Antwort von safrarja am 28.04.2011, 22:15 Uhr

Ich hab 3 Kinder aus erster Ehe und 1 aus jetziger

- Ex hat 1,5 Kinder auf der Karte
- mein jetziger Mann hat 2,5 ( 1,5 für die 3 Großen + 1 aus jetziger Ehe )
- ich 2,5 ( 1,5 für die drei Großen + 1 aus jetziger Ehe )

Die 3 Großen wurden nicht von meinem jetzigen Mann adoptiert und seit der Heirat vor knapp 8 Jahren ist das jetzt so !

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Re: @safrarja

Antwort von Sascha1811 am 28.04.2011, 22:16 Uhr

Das wäre mein nächster gedanke gewesen. Das er ein viertel drauf hat und sie ein viertel. aber beide eine hälfte und sie eine hälfte, da soll einer durchblicken.

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Re: @safrarja

Antwort von Sascha1811 am 28.04.2011, 22:22 Uhr

Ihr habt ein gemeinsames kind aus jetziger ehe und du schreibst ihr habt aus jetziger ehe beide ein ganzes kind drauf. das geht doch aber gar nicht, oder? Geht ihr beide arbeiten, kann jeder ein halbes kind(kind aus jetziger ehe) drauf haben. Aber nicht beide ein ganzes kind. bist sicher, das das so stimmt?

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Re: Mal kurz zur Erklärung.....

Antwort von Sascha1811 am 28.04.2011, 22:30 Uhr

....weshalb mich das interessiert.
Ich musste ja auch meine Steuerklasse ändern lassen. Meiner Chefin fiel auf, das ich nur ein halbes Kind auf der Karte habe. Mein Sohn wohnt ja bei mir. Also ging ich aufs Finanzamt und lies das ändern. Hab jetzt ein kind drauf. der Witz, eigentlich ist es nicht ein kind, sondern zei halbe kinder. Nämlich meine tochter, die bei der KM lebt. jeder hat anspruch auf die Hälfte. Also, jeder ein Kind. In meiner Ehe hatte ich damals die wahl. ein kind bei mir, eins bei ihr, oder zwei bei mir.
Ihr habt in jetziger ehe ein kind. Laut euren Karten müssten es aber zwei sein. deswegen die frage, ob dir sicher bist, das das so stimmt.

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Re: Mal kurz zur Erklärung.....

Antwort von Julia+3 am 28.04.2011, 22:34 Uhr

Ich blick jetzt irgendwie auch gar nicht mehr durch. Ich weiß nur das mein Mann 3 Kinder drauf hat, je ein halbes für meine Große und seine Große die bei ihrer Mutter lebt und 2 ganze für unsere gemeinsamen beiden. Wüsste aber auch nicht das ich jetzt die Kleinen noch ganz auf meine Karte nehmen könnte. Hatte damals als ich noch mit meinem Ex verheiratet war unsere gemeinsame Große zur Hälfte drauf und er ebenso.

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so

Antwort von safrarja am 28.04.2011, 22:38 Uhr

nun haste mich aber zum Schwitzen gebracht

Das Finanzamt hört bzw liest jedes Jahr von uns da wäre denen das bestimmt aufgefallen , wenns nicht stimmt ..naja oder auch nicht #gg#
im Netz hab ich das dazu gefunden :

Das Einkommensteuergesetz und die Lohnsteuerrichtlienien bestimmen, dass die Zahl der Kinderfreibeträge für jedes zu berücksichtigende Kind grundsätzlich mit dem Zähler 0,5 bescheinigt wird. Der Zähler 1,0 gilt für ein Kind,

1. das bei verheirateten Arbeitnehmern in Steuerklasse III oder IV zu beiden Eehegatten in einem steuerlichen Kindschaftsverhältnis steht

lg

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Re: Mal kurz zur Erklärung.....

Antwort von Sascha1811 am 28.04.2011, 22:41 Uhr

Also eins ist mal sicher. Jedem elternteil steht jeweils ein halbes Kind zu. Wenn du wieder verheiratet bist, ist es möglich, das dein Mann deine hälften für deine kinder aus erster ehe mit auf seine karte nimmt. aber beide könnt ihr das nicht. höchstens jeder jeweils die hälte, der hälfte. Also jeder ein viertel(ob das geht weiss ich nicht). Aber ein Kind kann keine drei hälften hergeben. Das kann ich mir nicht vorstellen. vielleicht kommt noch jemand an, der das weiss....lach....ich weiss, irgendjemand hier, arbeitet in nem Lohn, oder Steuerbüro. Weiss nur nicht mehr genau, wer das war. Hatte das damals auch gepostet und bekam das von "ihr" genau erklärt....wenn ich nur wüsste, wer das nochmal war....

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Nachtrag

Antwort von safrarja am 28.04.2011, 22:42 Uhr

hab noch etwas dazu gefunden :

Ehepaare, die beide berufstätig sind, können zwischen der Kombination 3 5 und 4 4 wählen. Die Lohnsteuer Klasse 4 4 lohnt sich, wenn beide Ehegatten in etwa gleich viel verdienen. Bei der Steuerklassenkombination IV/IV werden die Freibeträge - Grundfreibetrag, Vorsorgepauschale und Kinderfreibeträge glechmäßig auf beide Ehepartner aufgeteilt. Beide Ehepartner werden gleichmäßig besteuert.

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Re: so

Antwort von Sascha1811 am 28.04.2011, 22:44 Uhr

Das hatte ich ja auch, als mein Sohn auf die welt kam. hatte ich ein Kind auf der Karte, weil meine frau nicht arbeitete. Hätte sie gearbeitet und wollte auch das unser Sohn auf ihrer Karte steht, dann hätte sie und ich jeweils 0,5 auf der Karte stehen gehabt.

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Re: so

Antwort von Sascha1811 am 28.04.2011, 22:46 Uhr

Okay, jetzt blick ich auch nix mehr

Wie war das mit der Bierdeckelsteuererklärung......

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Re: so

Antwort von safrarja am 28.04.2011, 22:51 Uhr

also da das wie gesagt nu schon fast 8 Jahre so steht geh ich davon aus , daß das auch stimmt - hab mehrere im Netz gefunden wo es auch so ist !
Aber frag mich blos nicht WARUM !

Deutsche Gesetze ebend

so und nu Abflug ins Bett um 4:30 klingelt der Wecker

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SCHLAF SCHÖN!

Antwort von Sascha1811 am 28.04.2011, 22:54 Uhr

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Re: SCHLAF SCHÖN!

Antwort von safrarja am 28.04.2011, 22:57 Uhr

muß mich nicht schön schlafen ... bin von Natur aus schön

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Antwort - § 39 EStG

Antwort von Leena am 28.04.2011, 23:00 Uhr

Antwort steht in § 39 Abs. 3 b S. 3 EStG:

"In den Fällen der Steuerklassen III und IV sind bei der Eintragung der Zahl der Kinderfreibeträge auch Kinder des Ehegatten zu berücksichtigen."

Wenn Dein Ex also ein halbes Kind auf der Lohnsteuerkarte hat, er jetzt geheiratet hat und mit seiner Frau haben beide LStKl IV - also beide 0,5 Kind. Heißt nicht, dass es das Kind doppelt gäbe, also keine Sorge!

Wenn Dein Ex übrigens Steuerklasse V und seine neue Frau Steuerklasse III hätte, wäre das halbe Kind von ihm und Dir übrigens nur bei der neuen Frau auf der Lohnsteuerkarte. ;-)

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Klingt nach Fehlinfo...

Antwort von Leena am 28.04.2011, 23:09 Uhr

Also Deine Ex-Frau und Du wart verheiratet und es gab ein gemeinsames Kind?

Dann hattet Ihr die Wahl, dass ein Ehepartner Steuerklasse III und 1,0 Kind hat (und der andere Steuerklasse V und kein Kind), oder eben beide Ehegatten Steuerklasse IV und 1,0 Kind.

Bei Steuerklasse V und VI können grundsätzlich keine Kinderfreibeträge eingetragen werden.

Halbe Kinder gibt es nur, wenn die Eltern nicht mehr aktiv miteinander verheiratet sind... so im Prinzip zumindest (auch da gibt es Fälle, wo es trotzdem ganze Kinder gibt).

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Gemeinsame steuerl. Veranlagung

Antwort von RainerM am 29.04.2011, 9:01 Uhr

... das wäre für mich die Erklärung, denn versteuert wird das gemeinsame ehel. Einkommen so muss dann der (halbe) Freibetrag auch auf beide angewendet werden.
Schätze mal, dass ein Ehepaar mit einem gemeinsamen Kind ebenfalls je einen ganzen FB auf der Karte hat, was logisch ist, sonst gäbe es bei der Einkommensteuererklärung einen kräftigen Überschuss.

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Re: Gemeinsame steuerl. Veranlagung

Antwort von Sascha1811 am 29.04.2011, 16:47 Uhr

Also, wenn ich das jetzt richtig verstanden habe, dann ist das so korrekt, wie es im Ausgangsposting beschrieben wurde!!
Also rechtens!

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