Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Pamo am 02.09.2023, 7:55 Uhr

Kindesvater

Du hast ein Neugeborenes und der KV hat keine Wohnung, keine Ausstattung und will den Säugling mitnehmen? Wohin denn eigentlich, will er unter eine Brücke und das Kind dort in eine Futterkrippe legen?

Mein Rat: Schreib ihm, dass du ihn beim JA-Termin am 10.10. siehst, wo ihr gemeinsam eine kindgerechte, verbindliche Vereinbarung ausarbeitet. Dass er bis dahin von Kontaktversuchen absehen soll. Dann antwortest du nicht mehr auf Nachrichten, Anrufe etc. und diskutierst vor allem nicht mit ihm.

Bei und nach dem Termin würde ich weitersehen. Das Sorgerecht würde ich ihm erst mal nicht freiwillig geben. Beim JA sollte ein Unterhaltstitel von ihm unterschrieben werden und - falls noch nicht geschehen - die Vaterschaftsanerkennung. Wenn möglich, lasst euch dort eine gute Umgangsregelung raten und schriftlich machen. Und zwar nicht bei dir in der Wohnung. Er muss sein Leben ordnen, sonst kann man sich nicht um ein Baby zuverlässig kümmern.

 
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