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Geschrieben von kyraleya am 18.07.2010, 10:30 Uhr

kann das stimmen? ausbildungsvergütung und hatz4

moin ihr lieben!

bin seit fast 3 jahren stille mitleserin und stell mich erstmal kurz vor.

ich heiße kirsten, bin 38, ae mit 4 kindern (17, 13 und zwillinge 4jahre alt)
wir wohnen in niedersachsen.

meine tochter (17) fängt mitte august eine ausbildung zur altenpflegerin an.
ich habe dies der arge mitgeteilt, alle belege eingereicht (schulvertrag=schulgeldnachweis (175,-€ mtl) ausbildungsvertrag=einkommensnachweis)

nun bekam ich freitag den bescheid für august.
dieser ist in zwei teilen berechnet: 1.-15.8. und 16.-31.8.

1. taucht sie in den "kosten für miete und unterkunft" garnicht mehr auf obwohl sie doch erst ab 16.8 einkommen erzielt.
2. in der spalte "freibetrag" steht 0,00 €...
bedeutet das, dass sie nichts für sich behalten darf und alles in die bedarfsgemeinschaft einfliesst?
3. wird das schulgeld, das sie ja selbst zahlen muss, in keinster weise berücksichtigt?

ich bekomme für sie nur kindergeld, unterhalt noch nie.

ich selbst habe einen minijob und verdiene ca 250,- € im monat. davon darf ich einen teil behalten (freibetrag) und der rest wird angerechnet.

kennt sich da wer aus?
soll ich widerspruch einlegen?

hoffe ich habe nicht zu wirr geschrieben ;o)

falls noch fragen sind: immer her damit ;o)

bin für jeden tipp dankbar

liebe grüße
kirsten

 
16 Antworten:

Re: kann das stimmen? ausbildungsvergütung und hatz4

Antwort von Angelina123 am 18.07.2010, 10:40 Uhr

ich würde aufjedenfall nochmal hingehen und denen die hölle heiss machen und widerspruch einlegen.da kann ja was nicht stimmen.

ich selber habe eine ausbildung angefangen als meine tochter 2 war.da wollten die mir weiss machen das ich mit meiner tochter alleine vom ausbildungsgehalt leben soll (ausbildungszuschuss wurde mir nicht genehmigt).und ich muss ja miete bezahlen und alles.dann bin ich hingegangen und hab die so rund gemacht...es kann doch nicht sein das man dafür bestraft wird wenn man eine ausbildung machen will.ich habe widerspruch eingelegt und habe dann auch einen zuschuss bekommen.ich denke die versuchen einen ziemlich oft übers ohr zu hauen.

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Re: kann das stimmen? ausbildungsvergütung und hatz4

Antwort von kyraleya am 18.07.2010, 10:49 Uhr

ja das denke ich ja auch!

ich meine, meiner tochter ist ja schon klar, dass sie das meiste von ihrem lohn zur miete und zum leben an mich weitergeben muss. sie ist da wirklich sehr einsichtig und vernünftig.
sie sieht das auch so, dass sie dann (in 3jahren) sehr gutes geld verdienen wird und auf eigenen beinen stehen kann (eigene wohnung ect)

ich dachte, dass sie wenigstens 100,- € behalten darf...

also werde ich auf jeden fall widerspruch einlegen...

liebe grüße
kirsten

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es gibt ja auch sowas wie einen selbstbehalt...

Antwort von Angelina123 am 18.07.2010, 10:54 Uhr

das können die wirklich nicht tun...lg nadine

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Re: es gibt ja auch sowas wie einen selbstbehalt...

Antwort von Savanna2 am 18.07.2010, 11:07 Uhr

Hallo,

ich bin nicht sicher aber wenn du shcon einen freibetrag hast weiß ich nicht ob deine Tochter auch einen bekommt oder es pro Bedarfsgemeischaft geht.

Bei uns war es auch so als mein Freund damals vorübergehend bei meinen Eltern mitlebte wollten die sogar von meinen Eltern alels haben obwohl sie nichts miteinander zu tun haben.

BG ist eben BG.

Mit wurde es wie folgt vorgerechnet.
wir als bg haben einen EBdarf von ca.1100 Euro incl.allem.
Gut davon geht Unterhalt,Kigeld usw.ab und die differenz zu dem Bedarf zahlt die Arge.

Wenn also deine Tochter einkommen hat wird es wohl auch angerechnet.

So hab ichs verstanden aber ohne Gewähr.

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Re: es gibt ja auch sowas wie einen selbstbehalt...

Antwort von kyraleya am 18.07.2010, 11:25 Uhr

ja ist ja alles richtig. soll ja auch angerechnet werden.

in den bescheiden wird erst der bedarf von uns allen 5 ermittelt,
dann wird das einkommen errechnet,
und dies voneinander abgezogen.

kann ich alles nachvollziehen.

aber warum taucht sie dann nicht mehr in der mietberechnung auf?
warum wird uns plötzlich 160,- weniger warmmiete anerkannt?
und das schulgeld? wird garnicht mit eingerechnet?

laut diesem bescheid bekomme ich nur noch die hälfte und habe aber mehr kosten (eben wegen diesem vermalledeiten schulgeld) und taschengeld hat sie dann garkeins...

ich lass mich mal überraschen, wie´s weiter geht

der widerspruch ist schon geschrieben ;o)

danke euch

lg
kirsten

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Re: es gibt ja auch sowas wie einen selbstbehalt...

Antwort von Savanna2 am 18.07.2010, 11:36 Uhr

vielleicht war das ein versehen denn zumindest ind er Miete muss sie ja mit auftauchen oder soll sie unter ner Brücke schlafen??

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am besten...

Antwort von kyraleya am 18.07.2010, 11:46 Uhr

...sucht sie sich schonmal eine wohnung. da sie ja großverdiener ist.
und mal ehrlich: mit 17 muss man doch nicht mehr zu hause wohnen ;o)

nein war spass :o)

das KANN so nicht stimmen.

mir ist grade noch ein fehler aufgefallen:
im ersten teil des bescheides fehlt meine tochter bei der miete und im zweiten teil (der vom 16.-31.8.) wurde auch noch ein zwilling unterschlagen... (der hat definitiv noch keinen job ;o))
demnach wohnen wir nicht zu fünft- sondern zu dritt hier...

ääääähem... ja.... ist wohl zu warm gewesen im büro der arge...

lg
kirsten

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Rausfall aus BG?

Antwort von Susi0103 am 18.07.2010, 11:48 Uhr

Zur Bedarfsgemeinschaft gehören

4.die dem Haushalt angehörenden unverheirateten Kinder der in den Nummern 1 bis 3 genannten Personen, wenn sie das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, soweit sie die Leistungen zur Sicherung ihres Lebensunterhalts nicht aus eigenem Einkommen oder Vermögen beschaffen können.

(SGB II § 7, Absatz 3, Nr. 4)

Also guck mal, was bisher für sie als Leistung ausgerechnet war (mit Miete) und vergleiche das mit ihrem zukünftigen Einkommen.
Vll fällt sie damit aus der BG.
Zu gucken wäre dann noch, ob das Schulgeld berücksichtigt wurde oder überhaupt Berücksichtigung finden müsste (nach SGB II).

Kann sie BAB beantragen? Sollte sie sich erkundigen, damit könnte sie ihre Finanzen aufbessern.

Lg

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dann dürfen sie aber

Antwort von Savanna2 am 18.07.2010, 11:50 Uhr

doch ihr Einkommen nicht auf die BG anrechnen sondern nur mit dem von ihr benötigtem.
Oder??

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Kindergeld-Überhang

Antwort von Susi0103 am 18.07.2010, 11:54 Uhr

Ja, das Einkommen darf dann nicht angerechnet werden, aber leider das Kindergeld, wenn es "zu viel", also überhalb des Existenzminimums ist.

Lg

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Re: Rausfall aus BG?

Antwort von kyraleya am 18.07.2010, 11:55 Uhr

hallo!

das schulgeld wurde NICHT berücksichtigt!

und wenn sie aus der BG rausfällt, wird dann noch ihr einkommen in voller höhe angerechnet?
dann wären wir ja eine hausgemeinschaft *glaub*

sie verdient schon im ersten jahr 640,- netto.
ist ja auch ziemlich viel.

oder gilt sie jetzt als hauptverdiener? immerhin hat sie ja jetzt das höchste einkommen...

*leichtverwirrt*
kirsten

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Re: Rausfall aus BG?

Antwort von Susi0103 am 18.07.2010, 12:04 Uhr

wenn sie mehr verdient, als sie bisher alg II bekommen hat, fällt sie aus der bg raus. hauptverdiener gibts bei kindern nicht (siehe obigen gesetzestext).

also entweder ist sie komplett raus, dann darf maximal das kindergeld bei euch angerechnet werden, oder sie ist weiter drin, dann muss sie ihren freibetrag von 100€ + 20% vom einkommen bis 800€ + 10% vom einkommen oberhalb von 800€ bekommen.

wenn sie rausfällt, wird ihr mietanteil "rausgerechnet", den muss sie dann selber zahlen.

Lg

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Re: Rausfall aus BG?

Antwort von kyraleya am 18.07.2010, 12:18 Uhr

danke dir ;o)

das ist doch mal eine aussage!!!!

so hatte ich das nämlich auch im kopf.

nun wie gesagt:
der widerspruch ist geschrieben und abgeschickt.

nun kann ich nur noch abwarten

danke für alle antworten

lg
kirsten

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Warum gleich Widerspruch und für unnötige Arbeit sorgen?

Antwort von Ralph am 18.07.2010, 15:47 Uhr

Warum nicht erst einmal zum Amt PERSÖNLICH gehen, vielleicht klärt sich alles im Gespräch?bBei solchen Empfängern kriege ich regelmäßig innere Anfälle!

Der Bescheid scheint schon aufgrund des fehlenden Zwillings in der Tat fehlerhaft, möglicherweise auch für die Zeit bis Ausbildungsbeginn, was Deine Tochter angeht. Aber: Fehler passieren, auch und gerade unter dem enormen Arbeitsdruck, der in den Ämtern herrscht. Da sollte es doch wohl möglich sein, erst einmal ein Klärungsgespräch zu führen, Widerspruch kann man immer noch einlegen (innerhalb eines Monats nach Erhalt des Bescheides). Andernfalls fällt unnötige Arbeit an, und "draußen" wundern sich die Leut', daß die Ämter mit der Arbeit immer weniger nachkommen... kein Wunder! *kopfschüttel*.

Wenn Deine Tochter 640,- € netto verdient und Schulgeld bekommt, fällt sie ab Ausbildungsbeginn aus der BG heraus, das Kindergeld wird noch bis zum 18.Geburtstag bei Dir angerechnet, ab dann auch bei der Tochter. 1/5 der Miete muß sie Dir geben, vom Rest ihr Leben bestreiten. Insofern darf sie ab Ausbildungsbeginn nicht mehr im Bescheid auftauchen.

Ralph/Snoopy, der jetzt mal schnell noch wählen geht...

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Re: Warum gleich Widerspruch und für unnötige Arbeit sorgen?

Antwort von Susi0103 am 18.07.2010, 17:52 Uhr

Auch, wenn das jetzt nur meine persönliche Erfahrung widerspiegelt:

Aber sich selber eine Std am Empfang anzustellen, um hinterher noch mindestens die selbe Zeit (zT bis zu 3 Std.!) im "Wartebereich" zu sitzen...
DAS ist natürlich für jeden SB viel einfacher...
(am Besten noch hochschwanger (und das meine ich so, ich war 6 Tage ÜBER Entbindungstermin) oder mit 2 kleinen Kindern, davon ein Neugeborenes (8 Tage nach Geburt))

Mal ehrlich, auch ALG II Empfänger haben DARAUF nicht immer Lust oder auch nur die Zeit.
Und auch die Fahrkosten, die oft teurer sind, als ein Brief (selbst als ein
Einschreiben)...
Und es gibt eine Menge Leute, deren Arbeitszeiten lassen solch einen Besuch nicht zu.

Ganz abgesehen von der Tatsache, dass das gesprochene Wort in keiner Weise nachweisbar ist, im Gegensatz zu einem Widerspruch, dessen Abgabe man sich auf einer Kopie bestätigen lässt.

ALG II Empfänger können sich ihren Status zumeist nicht aussuchen und hätten sicher auch gern Besseres zu tun, aber deshalb vor jedem Widerspruch zur Arge rennen? Da hätte ICH ne Menge Zeit dort verbracht.

Also vll ein bisschen mehr Respekt den Leuten gegenüber, die SBs verlangen das doch auch immer...

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schulgeld muss sie selber zahlen!

Antwort von kyraleya am 19.07.2010, 11:44 Uhr

hallo!

meine tochter bekommt kein schulgeld, sondern muss es selber zahlen!!!
an die berufschule die sie besuchen muss im rahmen ihrer ausbildung!
ich bekomme für meine tochter ausser kindergeld nix.

wenn nicht grade ferien wären, ich nicht alle kinder hier hätte und nebenbei auch noch arbeiten müsste, wäre ich direkt hingegangen.

meinen ae status habe ich mir nicht ausgesucht und mache trotzdem dass beste draus...

sorry...

wollte nur mal einige meinungen einholen, und niemanden zum würgen bringen...

ausserdem mache ich ALLES schriftlich beim amt, da mündliche absprachen oft schon nicht eingehalten wurden...

trotzdem danke für die antworten

lg
kirsten

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