Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von spiky73 am 01.10.2009, 13:08 Uhr

ja, aber...

... das können die anderen sicher noch besser beantworten.

zu sozialhilfe-zeiten (also vor HartzIV) war es so, dass erst mal abgeklopft wurde, welche vorrangigen leistungen noch bezogen werden konnten.

ich denke da jetzt speziell an das wohngeld. das ist eine staatliche leistung (quasi ein mietzuschuss), der H4 vorrangig war.
gibbet dat noch so, wie es damals war?

das hiesse nämlich, dass du eben z.b. diesen zuschuss noch beantragen kannst, aber nicht in den H4-bezug fällst.

ach ja, und die berechnung von H4 für laien verständlich gemacht:
es wird dein bedarf ermittelt (also der bedarf für dich und die kinder, dazu gehört eben ein betrag pro person zum bestreiten des lebensunterhalts und die miete).
davon wird dann alles abgezogen, was ihr an einkünften habt, sprich:
- arbeitseinkommen, falls du z.b. geringfügig arbeitest
- dein unterhalt
- der unterhalt für die kinder
- kindergeld (bei der sozialhilfe war da immer noch ein freibetrag, ist aber - soweit ich weiss - nicht mehr so)
etc. etc.
in H4 wäre dann wohngeld pauschalisiert drin, auch nur, soweit mir bekannt ist...

naja, und wenn deine einnahmen eben den anspruch übersteigen, bekommst du nix mehr.
und wenn du halt mit deinen einnahmen unter diesem H4-satz liegst, wird noch halt dein geld, was du aus anderen quellen bekommst, aufgestockt.

liebe grüsse,
martina

 
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