Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von chartinael am 09.11.2012, 15:52 Uhr

Ich verstehe nicht, warum Du das verwehrst

Das ist mir schleierhaft. Ich möchte ja auch gern wissen, mit wem mein Kind väterlicherseits engen Kontakt pflegen wird.

Ich halte also das Begehren des KV für normal und würde ihn mal zum Kaffeetrinken einladen, wo man sich trifft und kennenlernt. Öffentliche Location.

Die Adresse Deines Freundes würde ich dem Ex nicht geben und zwar weil nicht Du darüber zu entscheiden hast, wer die Kontaktinformation Deines Neuen bekommt, sondern nur dieser selbst.

Du kannst Deinem Ex ja anbieten, die Kontaktdaten bei dem gemeinsamen Treffen auszutauschen. Wäre ja zB schon wichtig, wenn Du bei deinem Freund bist und der KV Dich erreichen muß.

Ja, soweit, viele Grüße

 
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