Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von berita am 16.04.2010, 12:39 Uhr

ich vermute

Ich glaube nicht, dass es eine Vorschrift gibt, dass der Umgang alle 14 Tage stattfinden muss. Das ist eine Ermessensfrage und sollte sich v.a. nach dem Wohl des Kindes richten.

Ich habe das JA übrigends stets so erlebt, dass sie Rücksicht auf Arbeitszeiten nehmen. Wenn deine SB das nicht macht, dann beschwer dich über sie, der Weg steht dir immer offen. Genauso kannst du dir auch rechtliche Unterstützung holen sprich Anwalt, wenn du meinst, dort wird gegen das Wohl deines Kindes gehandelt. Mit der Aussage "bei meinen Bekannten läuft das anders" wirst du jedenfalls wirklich nicht weit kommen.

 
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