Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Holzkohle am 19.07.2013, 0:09 Uhr

Ich krieg die Krise!!!

Zitat:
Ich weiss, dass ich fürs Gericht die besseren Argumente habe, sein Kiga ist zwar näher an unserer beiden Wohnort, doch in meinem kennt unsere Tochter fast alle Kinder und Erzieher und zwar seit über einem Jahr. Zudem sind die Betreeungszeiten flexibler, was für mich als Alleinerziehende unerlässlich ist. In seinem bräuchte ich einen 10 std Gutschein, um sie bis 17°° Uhr betreuen zu lassen. Bekomme ich den Ausbildungsplatz erst zum August (die Plätze sind begehrt), muss ich Teilzeit arbeiten, wahrscheinlich am Nachmittag (Jugendarbeit). Dafür kriege ich keinen 10 Std Gutschein, muss sie aber bis fünf betreut wissen.

In diesem Fall hast Du mit Sicherheit bei jedem Familiengericht der Welt die besten Karten. DU bist momentan die Bezugsperson, bei Dir lebt das Kind. Das Kind kennt fast alle Kinder in dem anderen Kindergarten, für den Du keinerlei Aufrisse machen müsstest. Du hast Dich darauf eingelassen, den Kindergarten, den der KV bevorzugt, zu besichten, aber letztendlich bringt Dir dieser nur Rennerei und Schererei. Das Gericht entscheidet immer zum Wohl der Kinder, also ähm zumindest sollte man das meinen, und wenn die hören, das Kind kennt da alle und für Dich als AE, die das Kind ja abholen muss und nicht ER, sind die Betreuungszeiten flexibler - würde es mich schön arg wundern, wenn man für den Kiga des KV entscheiden würde... Ich wäre tatsächlich so "drauf", dass ich es hier auf eine Gerichtsentscheidung ankommen lassen würde...

 
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