Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von desireekk am 23.05.2009, 17:53 Uhr

Ich frag auch mal hier,wegen unterhaltsschuld

Nunja, vor der haft sollte man erst mal so schauen, daß man sein geld bekommt.

Arbeitet er?
Hört sich so an...
Dann ist das Uteil ein vollstreckbarer Titel vermutlöich mit dem kannst Du zur Not eine gehaltspfändung machen lassen.

Steht im Urteil drin bis zu welchem Tag des Monats er den Unterhalt geleistet haben muß?
Wenn nicht: Unterhalt muß bis zum 3. des Monats geleistet worden sein.
Steht im BGB.

Frag deinen Anwlt oder geh zum gerichtsvollzieher bei Euch, der macht das alles.
Vorher würde ich den KV aber nochmal darauf hinweisen, was Du an Maßnahmen vorhast, den die kosten ihn zusätzliches geld.

Viele Grüße

Désirée

 
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