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Geschrieben von Meli 23 am 23.05.2009, 11:43 Uhr

Ich frag auch mal hier,wegen unterhaltsschuld

Hallo,

Der leiblich Vater meiner Tochter ist vom Gericht verurteilt worden wegen Unterhaltspflichverletzung.
Nun muss er zudem die schuld von knapp 6000 euro an uns zurückzahlen, kann aber in raten (mon. 100 € ) zahlen.
In dem schreiben steht drin,dass die erste Zahlung im Mai erfolgen muss.
Zahlt er dies direkt an mich oder an das Gericht?
Und was ist wenn kein Zahlung erfolgt?


kennt sicher einer von euch damit aus?

 
4 Antworten:

Re: Ich frag auch mal hier,wegen unterhaltsschuld

Antwort von Shannonsmama am 23.05.2009, 14:39 Uhr

Hast Du schon das schriftliche Urteil bekommen?
Da müßte glaube ich alles drin stehen.
Falls nicht, denke ich das er noch ein paar mal vom Gericht gemahnt wird und wenn das dann nichts bringt geht ein Haftbefehl meiner Meinung nach raus.

Will es aber nicht beschwören.
Hab mal bei einer Reportage gesehen das ein Mann wegen 2000€ Unterhaltsschulden verhaftet wurde.

LG

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Re: Ich frag auch mal hier,wegen unterhaltsschuld

Antwort von Meli 23 am 23.05.2009, 15:19 Uhr

Ja ich hab das urteil vom gericht. da steht drin das er den rückstand zahlen muss,ihm aber eine ratenzahlung in höhe von 100 euro gewährt wird.
Und das er sich eben an die auflagen halten muss.

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Re: Ich frag auch mal hier,wegen unterhaltsschuld

Antwort von desireekk am 23.05.2009, 17:53 Uhr

Nunja, vor der haft sollte man erst mal so schauen, daß man sein geld bekommt.

Arbeitet er?
Hört sich so an...
Dann ist das Uteil ein vollstreckbarer Titel vermutlöich mit dem kannst Du zur Not eine gehaltspfändung machen lassen.

Steht im Urteil drin bis zu welchem Tag des Monats er den Unterhalt geleistet haben muß?
Wenn nicht: Unterhalt muß bis zum 3. des Monats geleistet worden sein.
Steht im BGB.

Frag deinen Anwlt oder geh zum gerichtsvollzieher bei Euch, der macht das alles.
Vorher würde ich den KV aber nochmal darauf hinweisen, was Du an Maßnahmen vorhast, den die kosten ihn zusätzliches geld.

Viele Grüße

Désirée

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auf dem schreiben vom gericht

Antwort von Meli 23 am 23.05.2009, 23:29 Uhr

steht nur drauf,das er im folgemonat von dem urteil,das erste mal zahlen muss.
(Das urteil war im april)
Muss er das direkt an mich zahlen? Oder an das gericht?

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