Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Boots2012 am 19.05.2015, 13:10 Uhr

hmmm, erinnert ihr euch noch an den Fall...

Wenn ich es richtig verstehe geht es hier aber nicht um die Beantragung von UHV, sondern um die Einstufung für die Kindergartenkosten und da zählen die harten Fakten wie Einkommen und Wohnsituation. Und die sind doch ganz klar.
Die Mutter ist ledig und hat sogar das ASR. Die Beziehung zum Kindsvater ist lose.

In dem von dir beschrieben Fall lebten KV und KM allerdings sogar im selben Haus in verschiedenen Wohnungen und vorher noch zusammen oder so. Der ganze Fall war auch hier im Forum sehr undurchsichtig wenn ich mich recht erinnere....

Boots

 
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