Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Limayaya am 19.05.2015, 11:39 Uhr

hmmm, erinnert ihr euch noch an den Fall...

...da schrieb mal hier eine junge Mutter ganz empört, dass das JA ihren Antrag auf UHV abgelehnt hat. Sie war mit dem KV zusammen, beide haben HarzV bezogen, haben aber in getrennten Wohnungen gelebt.
Begründund des JA war eben, dass UHV nur für Kinder gezahlt wird, deren Eltern getrennt sind...auch wenn da versch. Wohnungen sind, wird davon ausgegangen, dass bei BESTEHENDEN Partnerschaften sich der Vater eben doch entweder mit Barmitteln oder auch in der Betreuung/Versorgung mit einbringt.

Ich glaube, das orakeln hier bringt dich nicht weiter.....

Ruf dort an, die können es dir sagen, wie es in deinem Fall ist, bzw. welchen Daten/Einnahmen usw. nun wirklich relevant sind....

 
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