Geschrieben von shinead am 21.05.2013, 9:16 Uhr |
hilfe mit unterhaltberechnung
Weißt Du wieviel Dein Mann verdient? Dann könnte man sagen, was Dir an Kindesunterhalt und ggf. auch Trennungsunterhalt von ihm zusteht.
Die Höhe des Unterhaltsvorschusses ist nach dem Alter der Kinder geregelt. Unter 6 Jahren gibt es 133 Euro, von 6 bis 11 Jahren 180 Euro.
Um Deine Ansprüche aus der Ehe zu wahren (Aufteilung Hausstand, ggf. Vermögensausgleich, etc.), solltest du Dir auf jeden Fall einen Anwalt nehmen. Der kann dann auch die Unterhaltshöhe festlegen und für Dich einfordern.
Wenn Du nicht selbst über Vermögen verfügst, kannst Du über das Amtsgericht einen sogenannten Beratungsschein erhalten. Dann kostet Dich die erste Beratung 10 Euro. Dein Anwalt wird dann Prozesskostenhilfe für Dich beantragen.
- hilfe mit unterhaltberechnung - coolekatze 21.05.13, 8:24
- Re: hilfe mit unterhaltberechnung - shinead 21.05.13, 9:16
- Re: hilfe mit unterhaltberechnung - coolekatze 21.05.13, 22:11
- Hast du nicht drei Kinder? - Schippchen 22.05.13, 17:24
- Re: Hast du nicht drei Kinder? - coolekatze 23.05.13, 13:43