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Geschrieben von Ollekebolleke am 20.05.2013, 11:08 Uhr

Aufstockung Harz 4?

Hallo zusammen!

Nachdem ich glücklicherweise einen Job in TZ gefunden habe und daher nun aus H4 rauskommen kann, mache ich mir gerade Sorgen, dass ich aufstocken muss.

Ich war so happy, da ich mich nicht mehr "nackig" machen muss und Kontoauszüge vorzeigen, etc! Auch möchte ich nicht, das mein neuer AG davon erfährt...

Für den Fall, alleine mit Kind mit nur Minimum an Unterhalt von 133€ da der Vater nicht mehr hat, das ich Aufstocken muss, gilt für mich dann auch wieder das Vorzeigen von Kontoauszügen, erfährt mein AG davon und muss ich mich beim Urlaub abmelden? Muss ich denn überhaupt aufstocken? Also, bin ich verpflichtet?

Vielleicht kann ich ja noch einen Nebenjob annehmen und selber ausgleichen?

So viele Fragen... Hoffe Ihr könnt mir weiterhelfen!!

Vielen Dank schon mal!

 
9 Antworten:

Re: Aufstockung Harz 4?

Antwort von CKEL0410 am 20.05.2013, 11:10 Uhr

Hallo man wir ja nicht gezwungen staatliche Leistungen zu beanspruchen. Wenn das Geld reicht ihr klar kommt ist es doch ok. Ob man sich weiterhin nackig machen muss kann ich dir nicht genau sagen. Aber ich gehe mal schwer davon aus.

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Re: Aufstockung Harz 4?

Antwort von Susi0103 am 20.05.2013, 11:18 Uhr

Wer keinen Antrag stellt, bekommt auch keine Leistungen.

Wer Leistungen braucht, muss Antrag stellen und sich nackig machen.

Der AG muss nicht unbedingt davon erfahren, viele JC lassen mit sich reden.
Ich hab nur den AV und die monatlichen Gehaltsabrechnungen abgegeben, mit der Begründung, dass noch Probezeit besteht und ich nicht auffallen will und dem AG Mehrarbeit machen... nicht dass der AG sich dann lieber jemanden sucht, dem er nicht ständig irgendwas ausfüllen muss...
Auch nach der Probezeit hab ich das dann so beibehalten.

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Re: Aufstockung Harz 4?

Antwort von mf4 am 20.05.2013, 11:28 Uhr

Ich verstehe gerade nicht das Problem.
Wenn du deinen Job gut machst was soll den AG daran stören, wenn du u.U. aufstockend H4 beziehst und wenn ja warum ist dir das peinlich?
Wie soll der AG erfahren, dass du Auszüge im Amt vorlegst?

Wenn du H4 beziehst musst du dich im JC abmelden wegen Urlaub aber das ist nichts als eine Info.

Verpflichtet aufzustocken bist du nicht. Wenn du mit dem TZ-Einkommen + Kindergeld + Unterhalt auskommst ist doch alles chic.

Hier ist die Job-Situation mies, AE kann von TZ allein nicht leben. Ohne Unterhalt nicht einmal mit VZ. Es ist eine beschissene Situation aber da sollte sich keiner schämen müssen, wenn er aufstockend H4 beantragt.

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Re: Aufstockung Harz 4?

Antwort von taram am 20.05.2013, 11:43 Uhr

Wohngeld und Kinderzuschlag - Rechner mal bemühen, vielleicht brauchste dann nicht mehr aufstocken

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Re: Aufstockung Harz 4?

Antwort von Ollekebolleke am 20.05.2013, 12:48 Uhr

Cool, dann mache ich das doch.

Ich denke ich komme mit meinem Gehalt knapp drunter, weiß aber das ich nach der Probezeit nochmal mehr bekommen werde. Das Wohnamt ist bei mir ums Eck, werde da morgen gleich mal hingehen.

Danke!

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Re: Aufstockung Harz 4?

Antwort von Ollekebolleke am 20.05.2013, 12:55 Uhr

Ich habe großes Glück gehabt mit meinem Job. Ich verdiene in TZ 20h soviel wie andere in VZ, allerdings hatte ich auch viel investiert in meine eigene Ausbildung.

In meiner Branche wird das nicht so locker gesehen, außerdem hatte ich beim Interview hoch gepoker um das Gehalt zu bekommen. Habe mir nicht anmerken lassen, das ich es dringend brauche, möchte daher nicht, dass es heraus kommt.

Mir ist bewusst, dass man sich nicht schämen muss, schön ist es aber auch nicht!!

Ok, dann werde ich keine weiteren Leistungen beantragen und den Herren morgen vom Amt mal anrufen, hatte ihm die Kopie des AV schon zukommen lassen, bisher aber nichts gehört.

Ich spare lieber an allen Ecken und Kanten, und das kann ich, und werde nicht aufstocken. Checke das Wohnamt und so weiter und dann klappt das schon. Nach der Probezeit wird es eh nochmal bissi mehr.

Danke für Eure Antworten, bin jetzt etwas beruighter!!

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Re: Aufstockung Harz 4?

Antwort von taram am 20.05.2013, 13:15 Uhr

Nutze doch einfach die Online - Rechner, da kannst du schon mal sehen, was ungefähr bei raus kommt, bedenke, du musst dann GEZ, teure Fahrkart usw. zahlen, da kann es schon sein, dass du weniger als mit ALG II hast

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Re: Aufstockung Harz 4?

Antwort von mf4 am 20.05.2013, 13:28 Uhr

Ich würde genau durchrechnen.

GEZ
Bildungspaket
Kita-Kosten
usw.

Es ist ja nicht Sinn aus H4 zu kommen um dann 100€ unter H4 zu leben.

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Re: Aufstockung Harz 4?

Antwort von Strudelteigteilchen am 20.05.2013, 14:11 Uhr

Bei Wohngeldbezug hat man weiterhin Anspruch auf die Leistungen des Teilhabepakets.

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