Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von vallie am 05.01.2010, 9:56 Uhr

Hallo!

er kann nicht das haus behalten und teilzeit arbeiten.
kannst ihm ja den link für den gehaltsrechner empfehlen, da werden ihm die augen tränen, was da in stkl. I bei 60% übrigbleibt.....selbst wenn er keinen unterhalt zahlen MÜSSTE!

 
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