Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von +emfut+ am 07.01.2011, 17:50 Uhr

Hab auch mal ne Frage

Zur grundsätzlichen Frage: Deine Freundin hat Unrecht. Dem Gericht ist es schnurzpiepegal, auf welche Art und Weise Ihr Eure Absprachen trefft. Wenn es funktioniert, könnt Ihr Euch auch morsen oder Rauchzeichen geben.

Vor Gericht wären Absprachen per SMS sogar eher glaubhaft zu machen. Eine SMS hat zwar keine Beweiskraft, aber bei einem Zivilprozess könnten gespeicherte SMS durchaus verwendet werden, um Absprachen darzulegen - zum Beispiel dann, wenn Ihr immer wieder Termine ausmacht und der KV dann doch vor verschlossener Tür steht. Eine mündliche Absprache kann man niemals glaubhaft machen.

Wenn es Dir wirklich um die Kosten geht: Sag ihm doch, daß er Dir dann jeden Monat das Handy mit 5,- Euro aufladen soll. Dann kann er weiter per SMS herumdoktern und alle sind glücklich. Oder Ihr einigt Euch auf eine ganz andere Kommunikationsform: Mail, Chat, Doodle... da gibt es doch wirklich reichlich Möglichkeiten, auch kostenlose.

Gruß,
Elisabeth.

 
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