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Geschrieben von viersindwir am 05.06.2012, 9:50 Uhr

Guten Morgen, ich hab eine Frage zum Jobcenter...

Habe heute Post bekommen, das ich am 12.6. einen Termin habe, ist auch o.k.
Ich war im April zur Mutter-Kind-Kur, was ich auch gemeldet habe.
Nun möchte der Sachbearbeiter den Bericht von der Klinik haben.

"Bitte bringen SIe für die vonIhnen benannten gesundheitlichen EInschränkungen die ggf. vorhandenen ärztlichen Gutachten mit.
und Bericht der Klinik....
????

Meine Frage: er ist nur der Sachbearbeiter, hat er das Recht meinen Kurbericht zu lesen?
Ich habe keine gesundheitlichen Einschränkungen.....!!????

 
11 Antworten:

Re: Guten Morgen, ich hab eine Frage zum Jobcenter...

Antwort von HellsinkiLove am 05.06.2012, 9:55 Uhr

ich würde sagen nein...das ist ja auch an deinen hausarzt gerichtet der bericht.

wenn du keine gesundheitlichen einschränkungen geltend machst geht den das nix an was du gesundheitlich hast oder nicht.sehe ich zumindest so.

ich hab ein ärztliches gutachten veranlasst weil ich gesundheitliche einschränkungen habe.das wurde dann vom amtsarzt gemacht und das wurde dann auch dem SB geschickt und blieb dort.


aber in deinem fall würde ich sagen nein.

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Nachtrag....

Antwort von viersindwir am 05.06.2012, 10:02 Uhr

Es ist der Jobvermittler, nicht der normale Sachbearbeiter....

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Re: Nachtrag....

Antwort von taram am 05.06.2012, 10:10 Uhr

Egal, geht ihn eigentlich nichts an, ausser du bist ständig krank und man will dich zum Amtsarzt schicken und auch hier musst du erstmal deinen Hausarzt schriftlich von der Schweigepflicht entbinden - was man aber auch nicht zwingend tun muss

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Re: Guten Morgen, ich hab eine Frage zum Jobcenter...

Antwort von mf4 am 05.06.2012, 10:34 Uhr

Wenn es um ein ärztl. Gutachten geht was deine Vermittelbarkeit einschränkt hat er das Recht. Das JC hat von mir auch Gutachten.

Wenn du meinst keine Einschränkungen zu haben und voll und in jedem Job vermittelt werden zu können dann musst du kein Gutachte abgeben.

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Re: Guten Morgen, ich hab eine Frage zum Jobcenter...

Antwort von Ikmam am 05.06.2012, 10:37 Uhr

"... für die von Ihnen benannten gesundheitlichen EInschränkungen ..."

HAST Du welche benannt ? Wenn es der Vermittler ist, geht es vermutlich ja darum, einen pasenden Job zu finden. WENN Du Einschränkungen gelten machen willst, vermute ich mal, dass er Belege dazu fordern darf. Wenn nicht, ist doch der ganze Satz hinfällig ?

VG !

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Danke schön, ich habe nur geschrieben

Antwort von viersindwir am 05.06.2012, 10:47 Uhr

das ich zur Mutter-Kind-Kur weg bin.

Nie irgendwelche Einschränkungen genannt.
Oki, ich lass mich mal überraschen, denn einen Bericht der Klinik habe ich nicht, nur der Arzt.

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Re: Danke schön, ich habe nur geschrieben

Antwort von mf4 am 05.06.2012, 11:01 Uhr

Ich denke das JC geht davon aus, dass DU eine Kur brauchst und wenn DU top fit warst und bist und z.B: nur das Kind krank war/ist dann würde ich über mich nichts vorlegen sondern eben erklären, dass ich nur Begleitperson war.

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Manchmal sind die Schreiben blöde festgelegt...

Antwort von Ralph am 05.06.2012, 12:00 Uhr

... und man kann diese im konkreten Fall nicht bearbeiten oder Formulierungen weglassen.

Wenn Du keine gesundheitlichen Einschränkungen hast, sollte den Arbeitsvermittler das nichts angehen. Frage beim Termin mal nach, warum diese Formulierung mit den gesundheitlichen Einschränkungen gewählt wurde. Vielleicht löst sich das alles in nichts auf.

Alles Gute
Ralph

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Re: Guten Morgen, ich hab eine Frage zum Jobcenter...

Antwort von berlinerin am 05.06.2012, 12:51 Uhr

Nö, denn
1. dürfen Mitarbeiter der JC/Agenturen eigentlich nur die arbeitsmedizinischen Gutachten unseres agentureigenen ärztlichen Dienstes einsehen/aufbewahren und nur diese sind relevant für die Vermittlung. Dort steht dann konkret, welche Einschränkungen auf die Erwerbsfähigkeit es gibt (z.B. nicht schwer heben usw)

2. falls Du gesundheitliche Einschränkungen hast, die die Vermittlung beeinträchtigen könnten, sollte der ärztliche Dienst eingeschaltet werden. Dazu wird ein Gesundheitsfragebogen ausgehändigt, in dem Du kurz Deine Beschwerden schilderst (z. B. kann nicht lange stehen etc.) und der Entbindungserklärungen für Deine behandelnden Ärzte enthält. Der Ärztliche Dienst fordert sich dann die Unterlagen direkt von denen ab.

Falls jemand aber gesundheitliche Einschränkungen hat und nicht zum Ärztlichen Dienst will, muss er damit rechnen, dass die Einschränkungen vom Vermittler nicht berücksichtigt werden.
Gruß
die berlinerin

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Nachtrag

Antwort von berlinerin am 05.06.2012, 13:00 Uhr

Den Satz hat sich der Vermittler alleine ausgedacht, der steht nicht so in den Auswahlmöglichkeiten für die Einladungen.
Einfach am 12.06. ohne Bericht erklären, dass Du keine gesundheitlichen Einschränkungen hast.

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Vielen Dank,

Antwort von viersindwir am 05.06.2012, 17:38 Uhr

ich werde mich mal überraschen lassen, was er denn nun möchte. ;-)

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