Geschrieben von sylviaharney am 03.06.2012, 11:02 Uhr |
perso für den großen
Hallo ,
mein Großer 15 J. wird im Sommer 16 und brauch nun auch nen perso, leider haben wir keinen Kontakt zu seinem leiblichen Vater, den es überhaupt nicht interesiert was sein Bub macht das letzte mal hat justin seinen vater mit 4 gesehen.. wir haben ihn schon des öffteren angeschrieben ,weil die verbandsgemeinde seine unterschrift will für den perso-antrag..ohne die unterschrift vom vater kein perso...
wer kennt sowas ? hat jemand eine idee wie wir trotzdem einen perso bekommen ???
lg
Damals bin ich alleine auf die Behörde gegangen und habe einfach einen
Antwort von TinaDA35 am 03.06.2012, 11:05 Uhr
beantragt - ohne Unterschrift der Eltern
Re: perso für den großen
Antwort von Ikmam am 03.06.2012, 11:09 Uhr
Kannst Du siein dem Fall nicht gerichtlich ersetzen lassen ? Frag doch mal beim Amtsgericht nach ?
VG !
Re: perso für den großen
Antwort von mela_mit_alex am 03.06.2012, 11:18 Uhr
hast du das alleinige Sorgerecht oder gemeinsame?
wenn alleinige dann hol dir beim jugendamt einen negativbescheid...
ansonsten soll die gemeinde ihn anschreiben mit einer frist, und wenn er da nicht antwortet, lässt du seine Unterschrift durch Gericht ersetzen
Re: perso für den großen
Antwort von sylviaharney am 03.06.2012, 11:39 Uhr
Wir haben leider gemeinsammes sorgerecht, wollte es schon beantragen aber ich bekomme keine protesskostenbeihilfe da ich wieder mit jemanden zusammen lebe....was is ein negativbescheid ?
Re: perso für den großen
Antwort von CKEL0410 am 03.06.2012, 11:42 Uhr
pkh bekommt man aber trotz neuem lebenspartner!
hatte ich auch für die scheidung,auch wenn man verheiratet wäre!
auch zurück zahlen muss man es nicht wenn man wieder neu verheiratet ist!
Re: perso für den großen
Antwort von Strudelteigteilchen am 03.06.2012, 11:50 Uhr
Den Negativbescheid bekommst Du nur, wenn Du das ASR hast.
Für die PKH zählt nur Dein Einkommen, das Einkommen Deines Partners wird nicht angerechnet (bzw. nur in der Höhe, in der er Dir unterhaltsprflichtig ist).
Außerdem würde ich nicht gleich auf ASR klagen, sondern zunächst mal auf Ersatz der Zustimmung für den Perso. Das macht auch das Jugendamt, und m.W. brauchst Du dafür gar keinen Anwalt. Du kannst zum JA gehen und die einfach mal ganz naiv-blond fragen, was Du machen kannst. Oder Du sprichst direkt beim Amtsgericht vor und läßt dort die Klage aufnehmen (ruf vorher an und frage, welche Unterlagen Du benötigst - wahrscheinlich Deine Einkommensbescheide, die Geburtsurkunde vom Kind und das Scheidungsurteil).
Da ab dem 16. Geburtstag die Ausweispflicht besteht,
Antwort von Schru am 03.06.2012, 16:17 Uhr
müsste die Gemeinde schon von Amtswegen her den Ausweis ausstellen...
Das kann doch nicht von der Unterschrift des Vaters abhängig sein....
LG
Schru
ab 16 Jahren wäre die Einwilligung der Eltern nicht mehr notwendig
Antwort von Alexa1978 am 03.06.2012, 16:28 Uhr
Wenn alles andere zu kompliziert, oder zu langwierig erscheint, dann kann dein Sohn ab dem 16. Lebensjahr den Personalausweis auch ganz alleine beantragen.
Re: perso für den großen
Antwort von glückskinder am 03.06.2012, 20:22 Uhr
Ich brauchte auch keine unterschrift. Nur die Kinder waren mit.
Re: perso für den großen
Antwort von Pamo am 04.06.2012, 0:20 Uhr
Fuer einen 16jaehrigen brauchts m.W. keine elterliche Unterschrift.
Re: perso für den großen
Antwort von sylviaharney am 04.06.2012, 11:59 Uhr
Hallo ihr Lieben,
ich danke euch für eure zahlreichen Tips, wenn alles nix nutzt warten wir einfach bis zu seinem Geb. im August ...
Leider versteh ich den Mann nicht, wie einem sein eigen Fleisch und Blut so egal sein kann ....
Gott sei dank hat der große keinen Bezug mehr zu diesem Mann , für ihn ist das ein fremder mann auch wenn er weiss das das sein "erzeuger" ist.
Re: Ist das vielleicht bundeslandabhängig?
Antwort von Holly Friday am 04.06.2012, 22:34 Uhr
Hi,
verstehe ich gerade gar nicht.
Was ist denn eine Verbandsgemeinde?
Mein Sohn hat mit zehn Jahren (vor zwei Jahren) ohne Einwilligung seines Vaters einen Personalausweis bekommen.
Nach der wurde überhaupt nicht gefragt.
Er brauchte ein aktuelles Foto, war dabei, hat unterschrieben und gut war.
Selbstverständlich musste ich auch mit Ausweis und Geburtsurkunde dabei sein, aber, wie gesagt, Vater nicht erforderlich.
LG
Holly