Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Danyshope am 01.01.2015, 11:40 Uhr

Gerade Anruf bekommen... KV ist tot

Nur teils, in erster Linie musste ich wohl die Zustimmung einholen, weil ich selbst nicht erbberechtigt war. So zumindestens das was ich damals soweit mitbekommen habe. Kommt wohl nicht so häufig vor. Der Notar wo der KV (und auch dessen Schwester, Mutter, Tante, usw) war, wusste zB nicht das die Erlaubnis des Familiengerichts nötig ist. Und auch beim JA war der Umstand, das Kind noch nicht geboren "nur" eine weiterer Komplikation. Ich hätte also so oder so hingemusste, meinten die damals auch. Weil theoretisch eben Sohnemann mit 18 Jahren beschließen könnte, er will das Erbe doch antreten. Hieß, ich musste ausschlagen - im Namen des Ungeborenen, das wurde an das zuständige Gericht weitergeleitet, und nach der Geburt musste ich Geburtsurkunde nachreichen. Erst dann kam der entgültige Beschluß.

Das kam dann dem aussterben dieser Erblinie, wenn ich mich nicht irre, der kompletten Erbfolge gleich. Was hieß, wenn was da war, ging es in Staatsbesitz.

 
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