Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Danyshope am 31.12.2014, 21:55 Uhr

Gerade Anruf bekommen... KV ist tot

Auch von mir mein Beileid.

Ansonsten, wir hatten das vor der geburt des Sohnes, da war es ein entfernter Verwandter des Kindsvater. Und nach der Geburt mein Opa.

Grundsätzlich läuft die Frist wirklich ab Kenntnissname des Todes. Schreibt einen das Nachlaßgericht an, dann oft wegen unklarer Erbfolge bzw besser gesagt, die vorherigen haben ausgeschlagen. War zumindestens hier so. Es gilt gesetzliche Erbfolge, sprich die Ehefrau erbt die hälfte, die Kinder alle zusammen die andere Hälfte. Mindestens aber Pflichtteil. Alles danach geht (erst einmal) leer aus. Schlägt Ehefrau und/oder Kinder aus, dann erben erst einmal die nächsten Angehörigen alles. Schlägt Ehefrau und Kinder aus, geht es weiter in der Erbfolge - und dann kommt wie gesagt meistens die Post vom Erbschaftsgericht. Und für diese Leute beginnt dann in der Regel die 6 Wochen - Frist.

Wichtig, erben minderjährige, muß das ganze über das Jugendamt/familiengericht gehen. War so bei und zumindestens. Ich durfte nicht einfach so für unsern Sohn ausschlagen (der war noch gar nicht geboren) , weil es hätte ja gegen sein Interesse sein können. Also habe ich das OK des familiengerichts benötigt. War wegen Schulden kein Thema.

Blöde ist halt, sie dürfen nicht einmal ein Andenken annehmen wie zB eine Uhr oder sonstiges. Das wäre mit "Erbe angenommen" gleichbedeutend. Also drauf achten falls ihr ausschlagen wollt. Würde ich aber halt prüfen lassen, die Ehefrau ist zumindestens zur Offenlegung verpflichtet.

 
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