Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von shinead am 30.12.2014, 19:43 Uhr

Gerade Anruf bekommen... KV ist tot

Mein Beileid...

Erkundige Dich auf jeden Fall, ob das Erbe angetreten werden kann, oder ausgeschlagen werden muss.

Die Frist zur Ausschlagung beginnt mit der Kenntnis über den Erbanspruch (§1944 BGB) und der ist auch bei vorliegendem Testament auf Gegenseitigkeit (Berliner Testament) auf jeden Fall der Pflichtteil.
Die Frist hat entsprechend mit dem Anruf des Jugendamtes begonnen.

 
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