Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Pamo am 22.09.2013, 18:25 Uhr

geburtstag

Mit 6 Jahren ist das Kind geschäftsunfähig.

Der Vater ist sorgeberechtigt, er darf über Geldgeschenke verfügen bzw. es für sie verwalten. Dies war nun ein Geschenk von seiner Mutter an sein Kind, richtig?

Klug wäre es, wenn die Kleine ihren Mund aufmacht und ihrem Papa sagt, dass sie sich freut, dass sie das Spielzeug X nun zusammen gespart hat und dass sie so schnell wie möglich mit ihm zusammen dies einkaufen gehen will.

Wenn sie sich nicht traut, dann muss sie darauf hoffen, dass er ihr eines Tages ihr Geburtstagsgeld aushändigt. Muss er aber nicht, er kann es vorher für sie verbrauchen.

 
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