Geschrieben von Pamo am 22.09.2013, 18:25 Uhr |
geburtstag
Mit 6 Jahren ist das Kind geschäftsunfähig.
Der Vater ist sorgeberechtigt, er darf über Geldgeschenke verfügen bzw. es für sie verwalten. Dies war nun ein Geschenk von seiner Mutter an sein Kind, richtig?
Klug wäre es, wenn die Kleine ihren Mund aufmacht und ihrem Papa sagt, dass sie sich freut, dass sie das Spielzeug X nun zusammen gespart hat und dass sie so schnell wie möglich mit ihm zusammen dies einkaufen gehen will.
Wenn sie sich nicht traut, dann muss sie darauf hoffen, dass er ihr eines Tages ihr Geburtstagsgeld aushändigt. Muss er aber nicht, er kann es vorher für sie verbrauchen.
- geburtstag - pauline-maus 22.09.13, 18:05
- Re: geburtstag - pauline-maus 22.09.13, 18:06
- Re: geburtstag - Oceansongs 22.09.13, 18:16
- Re: geburtstag - pauline-maus 22.09.13, 18:37
- Re: geburtstag - Oceansongs 22.09.13, 18:16
- Re: geburtstag - Pamo 22.09.13, 18:25
- Re: geburtstag - pauline-maus 22.09.13, 18:38
- Würde über die Schwiegermutter gehen - Sternenschnuppe 22.09.13, 18:46
- Re: Würde über die Schwiegermutter gehen - pauline-maus 22.09.13, 19:17
- Re: geburtstag - Terkey235 23.09.13, 11:21
- Re: geburtstag - AbgelHaine 23.09.13, 16:53
- Re: geburtstag - pauline-maus 23.09.13, 19:00
- Re: geburtstag - pauline-maus 22.09.13, 18:06
Wo guten Anwalt finden?
Berechnung da , Umgang fast ganz weg !
Kürzung d. Unterhalts nach Geburt eines erneuten Kindes?
Fühl mich wie falschgeld :-(
Was würdet Ihr tun?
O.t.: weiterbeissen oder doch lieber die Sicherheit???
Danke für Eure Meinungen zur Geburtstagsfrage :)
Fahrkosten Vergünstigung/ ALG II
Wohngeld -Kinderzuschlag