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Geschrieben von Ursel66 am 12.03.2008, 20:54 Uhr

Freu mich total.....

Ach, ich bin total happy: Meine Steuerrückzahlung ist angekündigt (bei Elster kann man sich ja schon den Bescheid vorm Postversand abholen). Bekomme genau das raus, was ich ausgerechnet habe. OHNE Nachfrage oder sonstiges.....
Könnte echt jubeln, da ja zz. immer noch so viel Monat am Ende des Geldes übrig ist....
LG Ursel

 
8 Antworten:

Re: Freu mich total.....

Antwort von steph70 am 12.03.2008, 21:10 Uhr

hey, das ist ja super....

dann viel Spass beim Geld ausgeben ;o)

Ich hab noch nicht mal die Steuererklärung angefangen.... bzw. nicht mal alle Unterlagen beisammen *schääääm*

Ich hasse diesen Papierkram.... hab auch schon überlegt, es dieses Jahr mal mit Elster zu probieren... geht das gut?

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Re: Freu mich total.....

Antwort von carina+eve am 12.03.2008, 21:29 Uhr

hm,ich hab mich ja letztes jahr getrennt im juni,wie läuft das dann eigentlich ich hab das immer gemacht für mich und meinen mann.

hilfe???????????

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Re: @carina+eve

Antwort von Sonja31 am 13.03.2008, 8:08 Uhr

Für das Jahr der Trennung kannst Du wählen, ob ihr getrennt oder zusammen veranlagt werden wollt.

Falls Du Stkl. 5 hattest kannst Du Dich wohl auf eine höhere Rückzahlung freuen, je nachdem wieviel Lohnsteuer von Deinem Gehalt wegging.
Das Problem ist nur: Wenn Dein Mann die Stkl. 3 hatte und ihr macht getrennt Veranlagung, dann hat Dein Mann eine enorme Nachzahlung.

Ergo, falls Du eben die getrennte Veranlagung wählst bekommst Du viel zurück, Dein Mann muss viel nachzahlen.

Wenn Du auf getrennte Veranlagung bestehst (Dein Ex kann Dir nicht reinreden, ist Deine Entscheidung. Nur zusammen müsstet ihr euch einig sein) musst Du evtl. damit rechnen, dass Dein Ex schlechte Laune kriegt:-)

Ich hatte es damals nicht übers Herz gebracht, mein Ex hätte 2000,-€ nachzahlen müssen, ich hätte 1800,-€ zurückbekommen. Ich habe mit ihm schriflich ausgemacht, dass im Falle einer Rückzahlung es MEIN Geld ist, bei Nachzahlung ist es seines. Denn ich hatte immerhin im Jahr 2000,- € Lohnsteuer bezahlt, er noch keine, obwohl er mehr verdiente, also wozu sollte ich noch mehr zahlen, nein, sah ich nicht ein.

Oft wird es auch bei der Scheidung dann aufgerechnet, je nachdem ob dabei auch um Geld gestritten wird. Wir hatten uns so geeinigt, ohne Gericht.

Ich würde es schon davon abhängig machen, wie der Ex sich verhält. Ist ER anständig bin ich es auch, aber wenn er sonst schon immer Ärger macht....:-)

LG

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Re: @carina+eve

Antwort von nightingale am 13.03.2008, 9:04 Uhr

moin,

>musst Du evtl. damit rechnen, dass Dein Ex schlechte Laune kriegt:-)

in der tat.

und mit einer schadenersatzklage. bei aller unlogik des familienrechts hat sich auch bei gerichten zwischenzeitlich die erkenntnis durchgesetzt, dass gemeinsam verfrühstückter ertrag aus der kombination III/V nicht nachträglich zu lasten des einen und zum vorteil des anderen neu verteilt werden kann. man kann zwar nicht zur gemeinsamen veranlagung gezwungen werden, wenn ma diese option wählt kann man damit allerdings dem anderen einen treuewidrigen schaden zufügen, für den man natürlich einzustehen hat.

bei mir ging es um ca. 6000 e nachzahlung, die ich zu leisten hatte und nochmal ca. 2000 e erstattungsanteil der entgangen war. die entsprechende landgerichtsklage kostete pro partei inkl. anwalt ca. 2200 e, allerdings auf der gegenseite mit prozesskostenhilfe finanziert.

der ertrag für die so enstandenen 10000 e kosten für die gegenseite lag bei ca. 1500 e steuernachzahlung. schlechtes geschäft, insbesondere wenn man bedenkt, dass von den 10000 zu zahlenden ca. 8000 unnötigerweise bei finanzamt und anwälten landeten.

tja, manchmal rächt sich unfairness.

greetz,
nachtigall

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Re: @nightingale

Antwort von Sonja31 am 13.03.2008, 12:19 Uhr

Komisch, sonst antworten Männer kaum, falls sie sich auf den Schlips getreten fühlen....und schon sind sie da:-)
Und ich habe ja nicht behauptet, dass mein Tipp fair wäre:-)

ICH habe es auch nicht gemacht, aber weißt Du, es gibt seehr freundliche Exemplare von Exmännern (auch Ex-frauen, keine Frage) aber wenn ich mir mal vorstelle ich hätte einen richtig "netten" gehabt, von wegen mag keinen Unterhalt zahlen, lässt sämtlichen rust an den Kids aus, etc. dann hätte er schon mal zu spüren bekommen, dass ich auch "nett" sein kann!:-)))

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Re: @nightingale

Antwort von nightingale am 13.03.2008, 12:45 Uhr

hi,

ich trag grad keinen schlips; ergo kann mir keiner drauftreten.

allerdings find ich falsche tipps, die dazu noch unnötig konfliktfördernd wirken, daneben.

mit getrennter veranlagung kann man einem unsymphatischen mitmenschen eben nicht die eigene "nettigkeit" zeigen sondern im gegenteil auch bös selbst aufs antlitz fallen.

dies auszudrücken war mein begehr.


greetz,
nachtigall

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Re: @nightingale

Antwort von carina+eve am 13.03.2008, 14:46 Uhr

hallo

er hatte lsk 3 für das jahr 2007 und ich war nur auf 400 euro basis arbeiten.
davor das jahr2006 hatte ich 5 und wir hatten eine dicke nachzahlung.

was wäre jetzt für 2007 das beste eigentlich ist es doch egal oder?
mit einem 400euro job müsste ich selber für 2007 keine erklärung abgeben oder wie?

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@steph70

Antwort von Ursel66 am 13.03.2008, 14:57 Uhr

Ist total easy...
Ich mach es nur ohne diese "Sicherheitsaktion", das hat nämlich nicht geklappt. Ich versende per Elster und reiche einen Ausdruck mit den nötigen Belegen (dafür muss ja eh was zum Finanzamt) nach. Das geht wirklich schneller, auch für die FA-Beamten....
Liebe Grüße

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