Geschrieben von shinead am 28.10.2012, 22:42 Uhr |
Frage
Er würde von mir maximal 2 Jahre rückwirkend bekommen.
Sprich: ich würde die entsprechende Seite aus dem Sparbuch kopieren und gut ist.
Versicherungen werden wahrscheinlich auf Deinen Namen laufen, mit dem Kind als Begünstigtem / versicherte Person (ergibt sich schon daher, dass Kinder nicht volljährig sind).
Daher ist es Deine Versicherung, geht ihn nix an!
Ergo würde ich eine Versicherungsbestätigung der KV anfordern und diese ihm zur Verfügung stellen.
Wie seriös sind solche psychologischen Familiengutachten?
Herausnahme der Kinder wegen autoagressives Verhalten (ritzen)?
Wer sich noch erinner...unterhaltsvorschus
Taufe
Bin neu hier und mag mich auch mal Vorstellen...
...und muss ich das in Ordnung finden/dulden??????
Betreuter Umgang
Sexualkunde...!?
Antwort zu: Ich dreh durch!