Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von shinead am 28.10.2012, 22:42 Uhr

Frage

Er würde von mir maximal 2 Jahre rückwirkend bekommen.
Sprich: ich würde die entsprechende Seite aus dem Sparbuch kopieren und gut ist.

Versicherungen werden wahrscheinlich auf Deinen Namen laufen, mit dem Kind als Begünstigtem / versicherte Person (ergibt sich schon daher, dass Kinder nicht volljährig sind).
Daher ist es Deine Versicherung, geht ihn nix an!
Ergo würde ich eine Versicherungsbestätigung der KV anfordern und diese ihm zur Verfügung stellen.

 
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