Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von MutterTeresa am 29.01.2009, 22:01 Uhr

Frage

Wie viel "darf" man (in meinem Fall die Großeltern) für sein Kind sparen, ohne das an das Geld argetechnisch "herangegangen" wird? Ich weiß leider gerade gar nicht wie der Fachbegriff dafür heißt.

LG
MT

 
3 Antworten:

Re: Frage

Antwort von suchepotentenmannfürsleben am 29.01.2009, 22:14 Uhr

Ich habe DAS im Netz gefunden:

"Bezieher von Arbeitslosengeld II und Sozialgeld dürfen gewisse Ersparnisse besitzen. Erlaubt sind 200 Euro pro Lebensjahr, höchstens jedoch 13.000 Euro pro Person. Für diejenigen, die vor 1948 geboren wurden, gilt ein Freibetrag von 520 Euro pro Lebensjahr, höchstens jedoch 33.800 Euro pro Person. Bei einem 60-jährigen Antragsteller mit einem gleichaltrigen (Ehe-)Partner sind damit insgesamt 62.400 Euro als Vermögen erlaubt. Sind beide Partner 50 Jahre alt, so dürfen sie 20.000 Euro haben (200 Euro x 50 Jahre x 2). Hinzu kommt für jedes Mitglied der Bedarfsgemeinschaft ein Freibetrag in Höhe von 750 Euro. Für Kinder unter 18 Jahren gilt ein weiterer Vermögensfreibetrag in Höhe von 4.100 Euro. Übersteigen die Ersparnisse die Freigrenzen, gibt es für die Kinder so lange kein Arbeitslosengeld II, bis die Rücklagen weitgehend ausgegeben wurden und im Bereich des Erlaubten liegen. Wichtig: Die Eltern erhalten in diesem Fall weiterhin Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld. Zu hohe Ersparnisse der Kinder gefährden also nur deren eigenen Leistungsanspruch."

Wichtig ist bestimmt wie die Großeltern für ihr Enkelkind sparen bzw. ob das Ersparte (sprich Konto) auf den Namen des Enkelkindes läuft.
Wenn es ein Konto auf den Namen des Kindes gibt ist das sicher nicht antastbar.

LG
SPMFL

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Re: Frage

Antwort von shinead am 29.01.2009, 22:24 Uhr

Wer bezieht ALGII?
Die Großeltern? - Dann das Sparbuch auf den Namen des Kindes laufen lassen.

Das Kind? - Dann Vertrag zugunsten Dritter (Konto auf Namen der Großeltern mit eintsprechendem Hinweis und Erwähnung im Testament) ggf. mit eingetragener Vollmacht für einen Elternteil.

Gruß
Corinna

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Vielen Dank schonmal :-)

Antwort von MutterTeresa am 29.01.2009, 22:29 Uhr

Die Großeltern haben für meinen zweijährigen Sohn einen Bausparvertrag abgeschlossen der auf seinen Namen läuft.

LG
MT

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