Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Strudelteigteilchen am 27.03.2017, 9:18 Uhr

frage zur nachfrage

Sozialplan klingt nach Aufhebungsvertrag und Abfindung - und da kann das tatsächlich relevant sein. Zum einen sind unterhaltsberechtigte Kinder ein Grund, in der Sozialauswahl nach hinten zu rutschen. Zum anderen können unterhaltsberechtigte Kinder eine Abfindung erhöhen.

Die Angabe könnte also arbeitsplatzerhaltend sein. Oder seine Abfindung erhöhen, wenn er trotz Kind in den Sozialplan fällt. Ersteres wäre in Eurem Interesse, zweiteres kann Euch egal sein (schadet aber zumindest nicht). Wobei ich vielleicht tatsächlich frech fragen würde, ob er dann von der höheren Abfindung was abgibt. Oder - auch das ist möglich, das hatte K. für seinen Sohn überlegt: Er zahlt von der Abfindung einen Betrag, der voraussichtlich bis zum Ende der Ausbildung für Kind1 reicht, und ist damit für alle Zeiten aus dem Schneider. Kann man notariell festlegen und hat für das Kind den Vorteil, daß es nie wieder Zahlungen hinterherhecheln muß. Allerdings würde ich an Eurer Stelle ausreichend Puffer einbauen, was die Höhe des Betrages angeht. (Das war der Grund, warum das für K. Sohn verworfen wurde - zu viele Unsicherheiten. Der Knabe macht dieses Jahr Abi und weiß noch nicht mal, ob er studieren oder eine Ausbildung machen will.)

 
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