Geschrieben von Ikmam am 14.11.2012, 20:07 Uhr |
Frage zum Wochenendumgang: Darf der KV ...
... mit den Kindern gegen den ausdrücklichen "Wunsch" der KM und somit dann "heimlich" ins EU-Ausland verschwinden für 2,5 Tage ?
Nicht hauen, ist NUR EINE FRAGE, keine Kriegserklärung !!
Danke und LG !
Re: Frage zum Wochenendumgang: Darf der KV ...
Antwort von Patti1977 am 14.11.2012, 20:29 Uhr
wenn er das sorgerecht hat, ja. denn die mutter darf das auch.
Re: Frage zum Wochenendumgang: Darf der KV ...
Antwort von Ikmam am 14.11.2012, 20:32 Uhr
OK. Und was ist mit den Pässen ?
Da er ja "heimlich" entschwinden will, um jeder Diskussion zu entgehen, wird er auch nicht nach den Pässen fragen. Aber an sich müssten sie die doch mitnehmen ?
Re: Frage zum Wochenendumgang: Darf der KV ...
Antwort von angry.me am 14.11.2012, 20:36 Uhr
Leider braucht er die im europäischen Ausland nicht unbedingt- je nachdem, wo er hinwill.
Re: Frage zum Wochenendumgang: Darf der KV ...
Antwort von Patti1977 am 14.11.2012, 20:48 Uhr
innerhalb der eu braucht man soweit ich weiß keinen.
Re: Frage zum Wochenendumgang: Darf der KV ...
Antwort von Sternenschnuppe am 14.11.2012, 21:42 Uhr
Braucht man, brauchten wir auch in Dänemark.
Aber da die KM nun weiss dass der KV das vorhat und darf, darf sie ihm die Pässe auch einfach geben und ihnen schöne Tage wünschen.
DA würde KV sehr staunen !
Natürlich braucht man einen Ausweis für Reisen innerhalb der EU
Antwort von Strudelteigteilchen am 14.11.2012, 21:44 Uhr
Es gibt keine Kontrollen an der Grenze, das ist richtig, trotzdem ist man verpflichtet, einen Ausweis mit sich zu führen bei Reisen innerhalb der EU. Es muß kein Pass sein, ein Personalausweis geht auch, aber ein Ausweis muß sein. Seit Juni 2012 müssen Kinder auch einen eigenen Ausweis haben - selbst wenn sie im Ausweis der Eltern eingetragen sind.
http://europa.eu/travel/doc/index_de.htm
Allerdings: Erwischt wird man wohl wirklich selten
Falsche Grundannahme ;-)
Antwort von Ikmam am 14.11.2012, 23:50 Uhr
Die KM weiß es nicht. Die KM versucht nur wie üblich, gedanklich ein oder zwei Schritte voraus zu sein und alle Eventualitäten frühzeitig abzuklopfen, um nicht im Zweifelsfall mit Unterkieferkante auf Bodenhöhe ratlos Löcher in die Luft zu gucken oder sich im Ton zu vergaloppieren. Und sie wird dem KV sicher nicht vorsorglich jedes WE mal die Pässe anbieten, um ihnen (den Pässen) dann wochenlang hinterher zu laufen, wie es bereits bei Krankenkassenkarten und anderem Gedönse der Fall war.
Ist ne lange Geschichte ... mit einem größeren Background als nur der hier gestellten Grundfrage.
Aber danke für die Auskünfte !
LG !
Meine Tochter hat nun einen Ausweis ...
Antwort von chartinael am 15.11.2012, 9:11 Uhr
den hat sie incl. der Krankenversicherungskarte immer dabei.
Re: Frage zum Wochenendumgang: Darf der KV ...
Antwort von Möhrchen am 15.11.2012, 11:39 Uhr
Hm - solange keine Kindeswohlgefährdung vorliegt, kann er das in seiner Umgangszeit wohl machen...verschwinden ist wohl etwas anderes als für 2,5 Tage einen Kurztrip zu unternehmen. Natürlich haben auch die Kids eine Ausweispflicht innerhalb der EU...aber wo kein Kläger, da kein Richter...
Re: Frage zum Wochenendumgang: Darf der KV ...
Antwort von desireekk am 16.11.2012, 21:44 Uhr
Nun, "verschinden" bedeutet, dass er (mit den Kindern) abhaut.
Tut er doch aber nicht, er kommt ja zeitnah wieder.
Warum soll er nicht ins nahe Ausland?
Ich fahre auch mit den Kindern ins nahe Ausland (z. B. zum Skifahren) und frage den Herrn Papa nicht.
ich habe ihn nicht mal gefargt, ob ich in die USA reisen darf, ich hab ihm nur einfach die Vollmacht dafür vorgelegt und unterschreiben lasssen :-)
Solange es nicht ein schweres Krisengebite geht bzw. ich Sorge haben müsste, dass die Kinder nicht planbar zurückkommen, kann er oder ich mit den Kindern hin wie er/ich denkt.
Viele Grüße
Désirée
Oh shit... jemand technisch begabt/Tipps???
@angry
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Wichteln .... *mirselberaufdenHinterkopfhau*