Für alleinerziehende Eltern

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von Nurit  am 26.09.2011, 13:55 Uhr

finanzielle Lage

Dein Mann ist den KIndern sowieo und Dir begrenzt unterhaltsverpflichtet.
Nach neuer Gesetzeslage sieht das so aus:

Du bekommst (falls er genug Geld hat und keine Mangelfallberechnung erfolgen muss) im Trennungsjahr Trennungsunterhalt für Dich, danach bekommst Du Betreuungsunterhalt, weil Eure kleinstes Kind dann noch nicht drei Jahre alt ist. Danch entscheidet das Gericht, ob Du eine volle oder teilweise Erwerbsobliegenheit hast (hängt davon ab, welche Möglichkeit der Kinderbetreuung es gibt) und enscheidet danach ob und wie viel Unterhalt Du für Dich bekommst.
Für die Kinder: guck mal in der Düsseldorfer Tabelle; das ist ein Anhaltspunkt.

Bist Du denn jetzt sicher, dass das der richtige Schritt ist?

LG,
nurit

 
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