von Nurit am 26.09.2011, 13:55 Uhr |
finanzielle Lage
Dein Mann ist den KIndern sowieo und Dir begrenzt unterhaltsverpflichtet.
Nach neuer Gesetzeslage sieht das so aus:
Du bekommst (falls er genug Geld hat und keine Mangelfallberechnung erfolgen muss) im Trennungsjahr Trennungsunterhalt für Dich, danach bekommst Du Betreuungsunterhalt, weil Eure kleinstes Kind dann noch nicht drei Jahre alt ist. Danch entscheidet das Gericht, ob Du eine volle oder teilweise Erwerbsobliegenheit hast (hängt davon ab, welche Möglichkeit der Kinderbetreuung es gibt) und enscheidet danach ob und wie viel Unterhalt Du für Dich bekommst.
Für die Kinder: guck mal in der Düsseldorfer Tabelle; das ist ein Anhaltspunkt.
Bist Du denn jetzt sicher, dass das der richtige Schritt ist?
LG,
nurit
- finanzielle Lage - ronteik 26.09.11, 13:41
- Re: finanzielle Lage - Port 26.09.11, 13:45
- Re: finanzielle Lage - Nurit 26.09.11, 13:55
- Mir fällt es langsam schwer, Deine Story zu glauben... - Ralph 26.09.11, 14:50
- Re: finanzielle Lage - taram 26.09.11, 18:57
- Re: finanzielle Lage - ronteik 26.09.11, 19:00
- Re: finanzielle Lage - Port 26.09.11, 13:45
Alte Kita macht mir nen strich durch die Rechnung.... könnt grad
Brauche Hilfe.....
Depressionen
Was ist denn hier passiert???
Heute bin ich mal völlig fertig....
Sag mal Uta...
Thema Körperbehaarung
Umfrage- aber nicht Ae
Monate , die der mensch nicht braucht !*waaaaaaaaaaaaaaaaaah*