Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von bogart am 27.03.2008, 14:31 Uhr

Finanzen

Hallo,
hatte zwar schon die Frage mal reingestellt, aber keine Antwort bekommen. Vielleicht sind ja heute andere Leser da?!
Evtl. werde ich demnächst alleinerziehend. Mit dem Kindsvater lebe ich nur zusammen, also nicht verheiratet. Da er schon mal verheiratet war und Frau und Kind bezahlen muß, bleibt für mich nichts mehr übrig. Nach Auskunft vom Arbeitsamt bekäme ich dann ALG II, weil ich beim Kind noch zuhause bleiben möchte, es ist erst 1 Jahr alt. Wer von Euch weiß wieviel Vermögen man als Alleinerziehende besitzen darf? Darf man eine Direktversicherung behalten oder muß man sie kündigen? Sie dient mir später mal als Zusatzrente, bisher hat der Arbeitgeber es bezahlt, da ich jetzt im Elternurlaub bin finanziere ich sie selbst, das sind im Jahr ca. 600,-- €. Wieviel Vermögen darf mein Kind haben? Nicht dass die beim Amt sagen, verbrauchen sie erst mal ihr Geld, dann das vom Kind usw. Wenn man ALG II bekommt, kriegt man dann auch noch Landeserziehungsgeld? Danke schon mal für Antworten!
Bogart

 
2 Antworten:

Re: Finanzen

Antwort von desireekk am 27.03.2008, 14:55 Uhr

Versicherungen dürfen nur einen bestimmten Wert haben. Diesen kannst Du mit Erklärung "sperren" bis zur Rente. Vodrucke dafür hat jede Versicherungsgesellschaft, die können Dir auch sagen, wieviel Guthaben Deine Versicherung haben darf, damit sie Hartz IV-sicher ist.
BTW: wenn Du eine Direktversicherung vorzeitig auflöst, läufst Du Gefahr, die staatlichen Vergünstigungen zurückzahlen zu müssen!

Du kannst eine Direktversicherung i. d. R. 2 Jahre beitragsfrei stellen und sie dann wiederaufleben lassen. Bei manchen Versicherungen geht das auch noch später.

Viele Grüße

Désirée

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Re: Finanzen

Antwort von Ostfriesenmama am 27.03.2008, 15:15 Uhr

erkundige dich mal bei einem Anwalt deiens Vertrauens. Es gibt doch neue Unterhaltsrechte seit 1.1.08 und für die Ex-Frau wird nur noch bezahlt wenn das Kind unter 3 ist. Ich habe mich von meinem Ex auszahlen lassen. Wir waren allerdings verheiratet. Was dem Kind an unterhalt zusteht findest du in der Düsseldorfer Tabelle.

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