Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Holzkohle am 26.10.2016, 12:38 Uhr

Ex polizeilich abmelden

Hallo Charlotte,

runterfahren ist vielleicht wirklich das Richtige für Dich, so oder so, hier und im richtigen Leben. Ich habe selbst irgendwann mal so empfunden, ich fand nur noch alles doof und ungerecht und tat mir auch selbst sehr sehr leid, als der KV meines Sohnes "uns" im siebten Monat sitzenließ (wobei von Anfang an schon irgendwie offensichtlich war, dass er das auf kurz oder lang tun wird, nur so richtig wahrhaben wollte ich das nie)

Du bist ja noch sehr frisch schwanger,wenn ich das richtig in Erinnerung habe. Es gibt einfach ein paar Sachen, die Du auf dem Radar behalten und eventuell noch vor der Geburt des Kindes angreifen solltest. Dazu gehört u.a. die Vaterschaftsanerkennung. Und wenn Ihr so auf "Kriegsfuß" steht spricht auch erstmal nichts gegen ein alleiniges SR, was Du ja eh schon automatisch hast, da Ihr nicht verheiratet seid. Aber ich würde ihm auch vorerst kein gemeinsames SR einräumen.

Zum Fall "polizeilich gemeldet" - ich denke ebenfalls Du meinst einfach die stinknormale Anmeldung beim EMA. Ob man das selbst machen kann bzw. ob ER sich das gefallen lässt (er ist ja danach dann "wohnungslos") ist die andere Frage.
Was Du aber machen kannst, ist, ihm eine adäquate Frist zur Räumung der Wohnung anzubieten, und das schriftlich. Man redet hier - je nach Aufwand - von zwei - vier Wochen. In dieser Zeit hat er seine Plünnen zu packen und zu gehen. Des Weiteren würde ich die Schlösser austauschen!
Sollte er Dir gegenüber handgreiflich werden - Polizei rufen und den Vorfall anzeigen.

Ein wenig verwundert bin ich aber schon. Wenn ich das richtig verfolgt habe, hast Du Dich von ihm getrennt. Schreibst jetzt aber hier, er lässt Dich sitzen und hängen und das wäre so gemein. Du hast ja eine Entscheidung getroffen. Was überrascht Dich seine Reaktion jetzt?
Wie hier ebenfalls geschrieben wurde, natürlich hat er das Recht sein Kind zu sehen, auch wenn Ihr jetzt getrennt seid und das Kind nicht gemeinsam erzieht. ABER es ist sein Kind. Nur Hand aufhalten, Konto einrichten aber den Kontakt nicht wollen, geht nicht. Ihr habt beide Rechte und Pflichten, auch wenn er in seinem Fall jetzt nicht unbedingt von seinen Pflichten GEbrauch machen muss im Vorfeld - das wird erst interessant, wenn er Unterhalt zu zahlen hat. Allerdings, selbst wenn er den nicht zahlt hat er ein Recht auf das Kind ;)
Stillen gut und schön, hindert den KV nicht das Kind zu besuchen. Dass nächtelange Aufenthalte bei ihm damit natürlich nicht möglich sind, ist klar. ABER - mich hat die Vergangenheit etwas gelernt - nämlich, nicht zu weit nach vorn zu planen. Ich übrigens hatte auch einen ganz konkreten Stillplan im Kopf, allein schon, weil mein Kind zwei hochgradige Allergiker als Mutter und Vater hat ;) - ergo stillen bis er Erwachsen ist, so ungefähr....
Naja, nach drei Tagen wars das dann und er bekam die Flasche. Nicht, dass ich nicht wollte - ich wurde halt einfach damals irre krank und konnte nicht oder nicht mehr stillen. Soviel zur Planung....

Was finanzielle Hilfen angeht - ich bekam damals einen Zuschuss von der Caritas, damit konnte ich die komplette Erstausstattung kaufen (Klamotten, Kinderzimmer, KInderwagen) Hier solltest Du Dich mal informieren.

 
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