Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Danyshope am 25.10.2016, 20:37 Uhr

Ex polizeilich abmelden

Er muss Dir gegenüber aktuell gar nichts. Vergiss diese Einstellung. Aktuell hat er keine Pflichten.

Er hat erst dann Pflichten dem Kind gegenüber und auch Dir gegenüber wenn das Kind da ist und die Vaterschaft geklärt ist. Und dann hat er auch das recht auf Umgang - ob dir das passt oder nicht.

Er kann jederzeit aktuell die Vaterschaft anzweifeln - schon aus dem Grund muss er sich aktuell an nichts beteiligen. da musst Du alleine in Vorkasse treten wenn er nicht freiwillig will. Und dann wenn die Vaterschaft anerkannt ist - freiwillig oder per Gericht, dann kannst Du versuchen seinen Anteil der Kosten von ihm wieder zu bekommen. Also Quittungen aufbewahren, auf das beste hoffen und dann nach der Geburt schauen. Im Gegenzug schuldest Du ihm aktuell gar nichts, Du musst ihn nicht zu den Terminen mitnehmen, nicht sagen wann und wo Du entbindest - nichts.

Wenn Du ihm "drohst" und genau so könnte man dein Schreiben auffassen, dann hat er sogar gute Chancen vor Gericht. Auch dann wenn Du stillst wird er das Kind sehen dürfen und auch ohne Dich Umgang mit diesem haben dürfen. Außer Du kannst nachweisen das er dem Kindswohl schadet. Aber auch dann darf nur ein Gericht ihm den Umgang verwehren, nicht du. Und schon gar nicht mit der Aussagen weil Du stillst.... Das stillen hat nur darüber Einfluss ob er das Kind auch schon sehr jung über Nacht behalten darf - aber nicht darüber ob er es zB für 1-2 Std Spaziergang ohne dich haben darf.

Und das was ihr gemacht habt ist eine "Scheinanmeldung". Jemanden beim Einwohnermeldeamt anzumelden obwohl derjenige dort nicht wohnt war auch schon vor Nov15 nicht erlaubt. Es war nur bis dahin leichter. Und nichts anderes wie eine Scheinanmeldung war es ja scheinbar. Wenn es nur wegen der "Postanschrift" geht, dann macht man ein Postfach. Davon ab muss Du ihn auch angeben - wenn er bei dir gemeldet ist, wenn Du von wo finanzielle Mittel bekommst. Egal ob Wohngeld, Hartz4, Zuschüsse von der Diakonie wegen des Kindes usw. Ihr geltet offiziell als Bedargemeinschaft. Und ob er da bei dir pennt oder nicht ist völlig egal - offiziell tut er das. Und dank Meldung kann er das sogar nachweisen - wie willst Du das Gegenteil beweisen? Und wenn er Schulden macht und der Gerichtsvollzieher kommt dann darfst Du auch noch nachweisen das möglicherweise wertvolles nicht seines ist.

Wenn er Dich nicht in Ruhe lässt, dann ab zur Polizei, zum Anwalt und Bannmeile einrichten lassen. Aber Du musst auch gleichzeitig ihn nicht mehr kontaktieren. Sonst darfst Du dich deshalb auch nicht wundern wenn er auch darauf gegenreagiert. Ansonsten ab zum Jugendamt, alles schon in die Wege leiten und die sollen mit ihm alles weitere nach der Geburt regeln zwecks Vaterschaftsanerkennung und Unterhalt.

 
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