Geschrieben von shinead am 11.11.2016, 16:37 Uhr |
Elternbeitrag OGS - Frage zu Rückerstattung
Ob das wirklich so gehandhabt wird, weiß hier wie gesagt niemand.
Allerdings neigen die öffentlichen Stellen zu solchem Verhalten. Immerhin will man nicht jahrelange Rücklagen für uninformierte Bürger bilden.
Du könntest prüfen, ob der KV nicht die Hälfte der Betreuungskosten übernehmen muss. Aber auch hier gibt es das Geld nicht rückwirkend, sondern erst ab stellen der Forderung.
- Elternbeitrag OGS - Frage zu Rückerstattung - Lita 11.11.16, 13:50
- Re: Elternbeitrag OGS - Frage zu Rückerstattung - shinead 11.11.16, 14:02
- Re: Elternbeitrag OGS - Frage zu Rückerstattung - muddelkuddel 11.11.16, 14:12
- Re: Elternbeitrag OGS - Frage zu Rückerstattung - Bookworm 11.11.16, 15:08
- Re: Elternbeitrag OGS - Frage zu Rückerstattung - Lita 11.11.16, 16:06
- Re: Elternbeitrag OGS - Frage zu Rückerstattung - shinead 11.11.16, 16:37
- Re: Elternbeitrag OGS - Frage zu Rückerstattung - Leena 12.11.16, 10:11
- Re: Elternbeitrag OGS - Frage zu Rückerstattung - Lita 11.11.16, 16:06
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