Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von shinead am 11.11.2016, 16:37 Uhr

Elternbeitrag OGS - Frage zu Rückerstattung

Ob das wirklich so gehandhabt wird, weiß hier wie gesagt niemand.

Allerdings neigen die öffentlichen Stellen zu solchem Verhalten. Immerhin will man nicht jahrelange Rücklagen für uninformierte Bürger bilden.

Du könntest prüfen, ob der KV nicht die Hälfte der Betreuungskosten übernehmen muss. Aber auch hier gibt es das Geld nicht rückwirkend, sondern erst ab stellen der Forderung.

 
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