Für alleinerziehende Eltern

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von Leena  am 12.11.2016, 10:11 Uhr

Elternbeitrag OGS - Frage zu Rückerstattung

Na ja, z.B. im Steuerrecht können Bescheide auch noch geändert werden, wenn nachträglich neue Tatsachen bekannt werden. Bei neuen Tatsachen zugunsten des Steuerpflichtigen gilt das aber nur, wenn den Steuerpflichtigen kein Verschulden am nachträglichen Bekanntwerden der entscheidenden Tatsachen trifft. Da wird dann auch ganz korrekt und legal gesagt "sorry, zu spät".

Verjährungsfristen sind übrigens grundsätzlich etwas anderes als Festsetzungsfristen...

 
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