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Geschrieben von 32+4 am 04.02.2012, 17:52 Uhr

eingliederungsvereinbarung

da bei uns anträge nur dann angenommen werden, wenn eine EGV unterschrieben wird, muß hier jeder diese EGV unterschreiben.

ich hätte jetzt aber nur mal eine grundsatzfrage dazu.
meine hat gültigkeit bis zum 31.05.2012

Ziele:
aufnahme einer beschäftigung am 1. arbeitsmarkt: tätigkeit als helfer/in - verkauf am lokalen arbeitsmarkt (im tagespendelbereich)


[ziel fand ich nicht nur mangels FS und schlechter Busverbindung sehr belustigend. witzig fand ich "helferin" , was ja bedeutet, daß man alles machen muß und man sich als amt wohl mit so einem job zufrieden gibt, egal welche vorbildung der arbeitssuchende hat ]

6 bewerbungen pro monat, wovon nur 3 pro monat als kosten erstattet werden. (habe mal gelesen, daß das dann schon nicht ok ist)

mir geht es jetzt aber eigentlich nur um die gültigkeit.
da ich ja einen soz. job jetzt habe, ist doch das ziel erreicht. ist die EGV dann überhaupt noch gültig?

 
17 Antworten:

Re: eingliederungsvereinbarung

Antwort von HellsinkiLove am 04.02.2012, 18:17 Uhr

sorry ich steig da grad nciht durch.

wozu brauchst du eine EGV wenn du einen job hast???
was hast du noch mit dem amt zu tun?

und das man jeden job annehmen muss egal welche vorkenntnisse,ausbildungen oder fachliche kompetenzen du hast ist eigentlich klar.
das muss jeder

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Re: eingliederungsvereinbarung

Antwort von 32+4 am 04.02.2012, 18:26 Uhr

ich habe gar keinen job angeboten bekommen vom amt

die EGV muß man unterschreiben, wenn man überhaupt einen algII antrag stellt..ebenso bei jedem folgeantrag muß man die EGV unterschreiben.

KURZ NACH DEM (^^) unterschreiben habe ich mir aus eigenen bemühungen einen job (berufsfremd) gesucht und bekommen: sozialversicherungspflichtig

leider nur 600€ für 20 stunden, was aber a) in meiner gegend normal bzw. schon sehr gut ist und b) aufgrund der betreuungszeiten und zu leistenden überstunden z.Zt. nicht aufstockbar ist = weiterhin abhängig vom amt

die egv müßte ich ende mai auch unterschreiben

wäre jetzt nur die frage, ob die jetzt noch gültig ist. das ziel ist ja eigentlich erreicht.
ich hatte zwar schon ein weiteres vorstellungsgespräch (eigeninitiative) neben meinem neuen job, aber eben keine 6 bewerbungen mehr geschrieben

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Re: eingliederungsvereinbarung

Antwort von susafi am 04.02.2012, 19:12 Uhr

Hmm... ob die hinfällig ist (wovon ich ausgehe) erfragt man dann doch wenn man sich bei der ARGE meldet das man einen Job hat...

6 Bewerbungen im Monat wovon 3 bezahlt werden, hätte ich nie unterschrieben... es stehen jedem bis zu 300 € Bewerbungskosten im Jahr zu... haut bei mir mit 5 Bewerbungen pro Monat genau hin...

und das man jeden Job machen muss stand bei mir auch nicht drinnen... bei mir stand genau die Bezeichnung drinnen worauf ich mich bewerben muss und das war auf meine Qualifikation abgestimmt

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Re: eingliederungsvereinbarung

Antwort von HellsinkiLove am 04.02.2012, 19:18 Uhr

ja das man die unterschreiben muss weiss ich.
okay ich dachte du bist komplett vom amt weg.

also ich würde auf jeden fall zum sachbearbeiter gehen und nochmal mit ihm reden.

hier war es so, das diese EGV trotzdem noch unterschrieben werden muss und auch die eigenbemühungen weiterhin nachgewisen werden müssen..und zwar solange wie du vom amt weg bist.

du hast jetzt zwar einen job aber bist trotzdem noch auch hilfe angewiesen.und solang amt ergo öffentliches hand dich unterstützt must du zusehen das du komplett da wegkommst und dich alleine versorgen kannst.

das das im einzelfall nicht möglich ist oder man damit seinen kleinen job den man hat risikiert (und dann u.u. wieder komplett vom amt abhängig ist weil man z.b. ständig zu vorstellungsgesprächen dackeln muss),ist dem amt leider egal.ich finde diese reglungen auch sehr merkwürdig.

deswegen schau mal das du da nochmal hingehst und mit dem SB redest.einzelfallentscheidungen können u.u. anders aussehen.

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Re: eingliederungsvereinbarung

Antwort von Aprilscherz2000 am 04.02.2012, 19:27 Uhr

Also ich meine hier mal gelesen zu haben, das man diesen NICHT unterschreiben muß. Ich weiß leider auch nicht was passiert wenn man diesen nicht unterschreibt.

Ich hab meine Zettel mit den Bewerbungen immer erst beim nächsten Termin abgegeben (wenn überhaupt) Bewerben kann man sich überall - nur ob man da einen passenden Job findet

Übrigens hab ich mal bei einer Firma mich hier jedes Jahr beworben (insgesamt 3x) wobei ich wohl nur beim letzten mal intressant war, NACH den ganzen Weiterbildungen (aber da hatte ich meine jetztigen Job )

gruss Chrissie

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ziel

Antwort von 32+4 am 04.02.2012, 19:29 Uhr

Ziele:
aufnahme einer beschäftigung am 1. arbeitsmarkt: tätigkeit als helfer/in - verkauf am lokalen arbeitsmarkt (im tagespendelbereich)


das ist das ziel der EGV und das ist ja erreicht

deshalb meine frage, ob die nun hinfällig ist.

das man sich sonst weiter bewerben sollte, weil man weg vom amt kommen sollte (zumindest in der theorie) steht außer frage ;-)

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Re: eingliederungsvereinbarung

Antwort von 32+4 am 04.02.2012, 19:32 Uhr

erfragt man dann doch wenn man sich bei der ARGE meldet das man einen Job hat

wie ich bereits mehrfach erwähnte, ist die zuständige SB bislang nicht bereit gewesen mir einen termin zu geben.
alles andere läuft dann über "allgemeine mitarbeiter", die keine fragen beantworten wollen......


freitag abend habe ich von der sozialberatung erfahren,daß meine SB (die mir ja telefonisch noch letzte woche einen termin bei ihr zusagte ),bereits seit dem 01.01.nicht mehr für mich zuständig ist.

änderung der EGV war nicht möglich

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Re: eingliederungsvereinbarung

Antwort von 32+4 am 04.02.2012, 19:37 Uhr

dann gibt es einen VA, gegen den man widerspruch einlegen kann.

problem ist hier aber, daß sie ohne unterschriebene EGV gar nicht den antrag annehmen.
das halte ich für nicht rechtens..aber wer algII bekommt, hat sicherlich nicht die große wahl dann auf eine entscheidung zu warten, wenn er kein geld hat.

ich habe ja nach der unterschriebenen EGV einen job erhalten und wenn ich das ziel in der EGV lese, dann ist das doch erfüllt. behaupte ich mal. somit wäre sie ja dann eigentlich hinfällig.

eigentlich

das war ja meine frage, denn die ganzen bewerbungen habe ich nicht geschrieben. nur dort initiativ beworben, wo ich leute kannte.

wäre mein JC in der lage fragen zu beantworten, mir endlich seit wochen einen termin zu geben oder mal meinen bedarf richtig auszurechnen (rechnen mir fiktiv 470€ zuviel an), dann würde ich hier weniger dumme/unnötige fragen stellen

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Re: ziel

Antwort von HellsinkiLove am 04.02.2012, 19:58 Uhr

das beantwortet doch aber deine frage.

du must auf dem 1. arbeitsmarkt vermittelt worden sein und zwar so das du nicht mehr vom amt abhängig bist.


deswegen schrieb ich ja geh nochmal notfalls hin und kläre das mit ihm.

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Re: ziel

Antwort von 32+4 am 04.02.2012, 20:00 Uhr

der oder die zuständige person beim amt ist aber nicht ansprechbar
andere wollen mir da nicht helfen. egal was ist, es kommt immer nur "das müssen sie ihre SB fragen"

in der ersten stand noch etwas davon, daß ich nicht mehr vom amt abhängig bin, als ziel.
in dieser 2.EGV fehlt jedoch der zusatz..nur das o.kopierte

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Re: eingliederungsvereinbarung

Antwort von HellsinkiLove am 04.02.2012, 20:02 Uhr

wenn du bereits mehrfach nach einem termin gefragt hast und nach wie vor keinen bekommen hast aus welchen gründen auch immer würde ich das schriftlich machen.

angeben das du ab dann diesen job hast und für dich damit das ziel der EGV erreicht ist.
um das aber endgültig abzuklären wolltest du einen termin der dir trotz merhfacher aufforderung nicht gegeben wurde.
deshalb wirst du erstmal das als erledigt ansehen und keine weiteren bewerbungsbemühungen einreichen.
sollte dies nicht der fall sein und so nicht rechtens sein bittest du nun endlich um einen termin oder eine schriftlich estellungnahme zu der sache wie du dich weiterhin verhalten sollst.

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Re: ziel

Antwort von HellsinkiLove am 04.02.2012, 20:02 Uhr

schau mal unten hab ich noch was geschrieben..hab das zu spät gelesen

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Re: ziel

Antwort von 32+4 am 04.02.2012, 20:06 Uhr

"ziel ist die beendigung der hilfebedürftigkeit durch aufnahme versicherungspflichtiger beschäftigung"


stand in der 1. EGV drin.

in der von ende november nur das von weiter oben im AP

die 1. klingt für mich nach ->muß ganz weg sein
die jetzige klingt so, als wäre sie "erfüllt"

ich würde ja gerne vom amt eine auskunft haben..aber da fühlt sich seit mitte dezember ja keiner mehr zuständig :-(
und weil hier einige bescheid wissen, hätte es ja sein können, daß das bei meiner frage auch zutrifft

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Re: eingliederungsvereinbarung

Antwort von 32+4 am 04.02.2012, 20:06 Uhr

ok, danke

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Re: eingliederungsvereinbarung

Antwort von Storchenschnabel am 04.02.2012, 21:24 Uhr

Schriebst du nicht vor ein paar Tagen, du hast ein Studium im medizinischen Bereich absolviert. Warum findest du dann keine Arbeit und sollst als Helferin arbeiten?

Wenn du Medizin oder Pflege studiert hast, findest du doch mit Sicherheit einen guten Job.

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Re: eingliederungsvereinbarung

Antwort von 32+4 am 04.02.2012, 22:02 Uhr

aber nicht hier vor ort

kein FS und gebunden an ein nicht abbezahltes eigenheim, pampa
so einfach ist das dann leider nicht

und sonst: schrieb ich ja oben, daß ich über den text ansich schon schmunzeln mußte

wobei das ja mit meiner eigentlichen frage wenig zu tun hat

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Re: eingliederungsvereinbarung

Antwort von taram am 05.02.2012, 8:44 Uhr

Die EGV wird erst dann ungültig, wenn du keine Leistungen mehr vom Job Center brauchst.

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