Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Strudelteigteilchen am 13.08.2016, 9:08 Uhr

Echt????

Nun ja, bei so einer Wohnungszuweisung hat der Mieter ja schon ein paar Jahre in der Wohnung verbracht, auch wenn er nicht im Mietvertrag steht. Er wird also ganz grundsätzlich nicht völlig daneben sein - sonst kann man das ja vorbringen als Vermieter. Ich bilde mir ein, daß meine Anwältin damals meinte, daß das eigentlich auch nur bei institutionellen Vermietern gemacht wird, bei privaten Vermietern nicht - aber prüfen mußte der Richter es halt.

Übrigens ist Deine Logik nicht ganz schlüssig. Ein Single darf seine Freundin einziehen lassen, dann bekommt die Freundin zackig einen Haufen Kinder - und schon hast Du ein Problem. Da ist es besser, man sucht sich gleich ein verheiratetes Paar mit Kindern aus. Bis es zur Trennung kommt, sind die Kinder dann größer, außerdem ist - trotz allem - der Unterhalt bei einem ehemals verheirateten Paar sicherer als bei unverheirateten. Oder man nimmt gleich eine Frau, die kegelt nach erfolgter Befruchtung den Mann raus und man hat weiterhin die Mieterin, die man ausgesucht hat.

 
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