Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Petra28 am 18.06.2013, 12:04 Uhr

Durch das Eilverfahren sind die Weichen doch schon gestellt.

Er wird seinen Antrag begründen müssen, Du musst in Deiner Stellungnahme begründen, warum Du es ablehnst, dass er nur die Große nimmt. Der Richter entscheidet dann, was das Beste für die Kinder ist (seiner Meinung nach). Vermutlich wird es auf einen Mittelweg hinauslaufen, denn für die Große ist es vorerst tatsächlich besser, wenn sie ihren Vater z.B. wöchentlich einen oder zwei Tage allein hat, für das Baby sind kurze Besuche mehrfach wöchentlich am besten.

 
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