Für alleinerziehende Eltern

Für alleinerziehende Eltern

Fotogalerie

Redaktion

 

Geschrieben von Ralph am 09.05.2010, 12:24 Uhr

Du kannst wählen - definitiv! :-)

Sonst dürften ja alle, bei denen die Wahlbenachrichtigung nie angekommen ist, auch nicht wählen. Das wäre verfassungswidrig.

Voraussetzung für den Nachweis der Wahlberechtigung ist ein gültiger Personalausweis. Den legst Du im Wahllokal vor, und dann sollten sie Dich im Wählerverzeichnis finden.
So ohne weiteres kannst Du auch nicht woanders wählen, eine doppelte Stimmabgabe ist dadurch ausgeschlossen. Und wenn eine anderes Wahllokal Dich wählen läßt, wird zeitgleich Dein "eigentliches" Wahllokal telefonisch benachrichtigt, das dann Deine Stimmabgabe im Wählerverzeichnis vermerkt.

Ich habe selbst viele Jahre als Wahllokalvorsteher Wahlen durchgeführt, das wird im Grundsatz in NRW nicht anders sein als bei uns.

Alles Gute, und ich finde es toll, daß Du trotz der Widrigkeiten zur Wahl gehst.
Ralph/Snoopy

 
Unten die bisherigen Antworten. Sie befinden sich in dem Beitrag mit dem grünen Pfeil.
Die letzten 10 Beiträge im Forum Für alleinerziehende Eltern
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.