Geschrieben von Ralph am 09.05.2010, 12:24 Uhr |
Du kannst wählen - definitiv! :-)
Sonst dürften ja alle, bei denen die Wahlbenachrichtigung nie angekommen ist, auch nicht wählen. Das wäre verfassungswidrig.
Voraussetzung für den Nachweis der Wahlberechtigung ist ein gültiger Personalausweis. Den legst Du im Wahllokal vor, und dann sollten sie Dich im Wählerverzeichnis finden.
So ohne weiteres kannst Du auch nicht woanders wählen, eine doppelte Stimmabgabe ist dadurch ausgeschlossen. Und wenn eine anderes Wahllokal Dich wählen läßt, wird zeitgleich Dein "eigentliches" Wahllokal telefonisch benachrichtigt, das dann Deine Stimmabgabe im Wählerverzeichnis vermerkt.
Ich habe selbst viele Jahre als Wahllokalvorsteher Wahlen durchgeführt, das wird im Grundsatz in NRW nicht anders sein als bei uns.
Alles Gute, und ich finde es toll, daß Du trotz der Widrigkeiten zur Wahl gehst.
Ralph/Snoopy
- Wie kann man nur so schusselig sein???? - leaelk 09.05.10, 11:22
- Re: Wie kann man nur so schusselig sein???? - taram 09.05.10, 11:26
- Re: Wie kann man nur so schusselig sein???? - leaelk 09.05.10, 11:29
- Re: Wie kann man nur so schusselig sein???? - Leena 09.05.10, 11:45
- Re: Wie kann man nur so schusselig sein???? - leaelk 09.05.10, 11:29
- Re: Wie kann man nur so schusselig sein???? - sophieno 09.05.10, 11:29
- Re: Wie kann man nur so schusselig sein???? - susafi 09.05.10, 11:54
- Du kannst wählen - definitiv! :-) - Ralph 09.05.10, 12:24
- DANKE --- ich war wählen! - leaelk 09.05.10, 12:31
- Re: Wie kann man nur so schusselig sein???? - taram 09.05.10, 11:26