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Geschrieben von spiky73 am 11.12.2009, 13:17 Uhr

dringend und o.t.: frage an die arbeitsrechtler hier (wg. dienstplanänderung)

hallo,

vielleicht gibt es hier jemanden, der mir auf die schnelle diese frage beantworten kann...

zur vorgeschichte:
wie ihr ja wisst, arbeite ich im schichtdienst auf einer stelle, die ich quasi neben 3 anderen übersetzern inne habe. wir bekommen anfang des monats einen dienstplan - und danach richte ich eben die termine aus, meine mutter richtet sich danach wg. kinderbetreuung etc.
das betriebsklima ist alles andere als gut, einer der anderen nachtübersetzer (der ist so 50 und hat eine erwachsene tochter) erwartet ständig, dass wir anderen uns nach seinen urlaubsplänen richten, er fehlt ständig (krank oder auch so-gut-wie-krank), wir dürfen für ihn einspringen, aber umgekehrt tut er das für uns andere kollegen nicht. aus prinzip.

ich habe mir geschworen, dass ich für ihn auch nicht mehr einspringen werde, habe mich anfang der woche dann aber breitschlagen lassen, gestern und heute die schicht für ihn zu übernehmen, da er diese woche krank geschrieben war. (ausserdem hat das 2 vorteile: ich spare mir 2 tagschichten, tagsüber ist eh eine andere kollegin da, und bekomme eben noch die nachtstunden ausgezahlt. ausserdem habe ich dann nächste woche 5 tage am stück frei).

jetzt hat man heute vormittag von der arbeit versucht, mich telefonisch hier zu erreichen. das erste mal hab ich es nicht gehört (war noch im tiefschlaf), nachher bin ich einfach nicht rangegangen. inzwischen haben die beiden anderen übersetzerkollegen angerufen und mich bekniet, nicht noch einem schichtwechsel zuzustimmen. da die übersetzerin, die tags arbeitet und in der hierarchie unsere unmittelbare vorgesetzte ist (analog einer team- oder gruppenleiterin, schätze ich), laut ihrem jobprofil auch nachts arbeiten müsste, wenn es erforderlich ist. (sie ist übrigens unverheiratet und hat ebenfalls keine kinder). sie hat jedoch gleich kund getan, dass sie am wochenende "bereits andere pläne habe" und hat bei anderer gelegenheit schon verkündet, dass sie es nicht einsähe, nachts arbeiten zu kommen...

und einer der drei kollegen hat momentan eh urlaub. die andere kollegin (unverheiratet, wohnt vor ort) verweist darauf, dass dienstfrei ist.

naja, und nun die große frage: kann man mich zwingen, morgen und übermorgen (und an den folgenden tagen) meinen dienst wieder vollkommen über den haufen zu werfen? zumal ich den weitesten anfahrtsweg und 2 kleine kinder habe? ich bin meinem arbeitgeber ja bereits entgegen gekommen, indem ich die 2 schichten getauscht habe - muss ich mich da auf weitere einlassen? hat das irgendwelche rechtlichen konsequenzen, wenn ich darauf verweise, dass ich am wochenende abends eben keine betreuung für die kids habe und daher nicht verfügbar bin? (meinen regulären dienst würde ich ja arbeiten, das steht auch nicht zur diskussion...).

lg,
martina...

 
6 Antworten:

Re: dringend und o.t.: frage an die arbeitsrechtler hier (wg. dienstplanänderung)

Antwort von Fröschli am 11.12.2009, 13:32 Uhr

Hallo Martina!

Ich habe zwar keine Ahnung vom Arbeitsrecht, aber wenn die anderen auf Dienstfrei verweisen oder sagen, sie arbeiten nicht nachts (egal in welcher Position, wenn das im Profil steht, müsste sie auch), dann wüsste ich nicht, warum es bei dir anders sein sollte.

Du machst deinen regulären Dienst, hast ja schon getauscht und fertig.

Oder steht in deinem Profil Springer oder ähnliches?

Also, ich würde sagen, es dürfte keine Konsequenzen für dich haben.
Du hälst deinen Dienstplan ein, damit sollte es gut sein.
Im Vertrag steht ja sicher nicht, bei Änderungen hat die Angestellte sofort zu springen, oder?

LG
Becky

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Re: dringend und o.t.: frage an die arbeitsrechtler hier (wg. dienstplanänderung)

Antwort von Collie78 am 11.12.2009, 13:33 Uhr

Huhu

ich schließ mich mal....du hast deinen guten Willen bereits gezeigt, ich glaube nicht das es jetzt Konsequenzen gibt.

Lg Collie

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Re: dringend und o.t.: frage an die arbeitsrechtler hier (wg. dienstplanänderung)

Antwort von amadeus_hates_music am 11.12.2009, 14:10 Uhr

Ist jetzt nicht ganz das was du suchst ABER vieleicht trotzdem interessant:



§ 6 Nacht- und Schichtarbeit
(1) Die Arbeitszeit der Nacht- und Schichtarbeitnehmer ist nach den gesicherten arbeitswissenschaftlichen Erkenntnissen über die menschengerechte Gestaltung der Arbeit festzulegen.
(2) Die werktägliche Arbeitszeit der Nachtarbeitnehmer darf acht Stunden nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu zehn Stunden nur verlängert werden, wenn abweichend von § 3 innerhalb von einem Kalendermonat oder innerhalb von vier Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden. Für Zeiträume, in denen Nachtarbeitnehmer im Sinne des § 2 Abs. 5 Nr. 2 nicht zur Nachtarbeit herangezogen werden, findet § 3 Satz 2 Anwendung.
(3) Nachtarbeitnehmer sind berechtigt, sich vor Beginn der Beschäftigung und danach in regelmäßigen Zeitabständen von nicht weniger als drei Jahren arbeitsmedizinisch untersuchen zu lassen. Nach Vollendung des 50. Lebensjahres steht Nachtarbeitnehmern dieses Recht in Zeitabständen von einem Jahr zu. Die Kosten der Untersuchungen hat der Arbeitgeber zu tragen, sofern er die Untersuchungen den Nachtarbeitnehmern nicht kostenlos durch einen Betriebsarzt oder einen überbetrieblichen Dienst von Betriebsärzten anbietet.
(4) Der Arbeitgeber hat den Nachtarbeitnehmer auf dessen Verlangen auf einen für ihn geeigneten Tagesarbeitsplatz umzusetzen, wenn

a)nach arbeitsmedizinischer Feststellung die weitere Verrichtung von Nachtarbeit den Arbeitnehmer in seiner Gesundheit gefährdet oder

b)im Haushalt des Arbeitnehmers ein Kind unter zwölf Jahren lebt, das nicht von einer anderen im Haushalt lebenden Person betreut werden kann, oder

c)der Arbeitnehmer einen schwerpflegebedürftigen Angehörigen zu versorgen hat, der nicht von einem anderen im Haushalt lebenden Angehörigen versorgt werden kann,

Quelle:http://www.gesetze-im-internet.de/arbzg/

Deine Mäuse sind doch beide deutlich unter 12..

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Antworten auf deine Frage

Antwort von amadeus_hates_music am 11.12.2009, 14:34 Uhr

http://blog.juracity.de/2006-05-13/zulaessigkeit-kurzfristiger-dienstplanaenderungen.html



http://www.gewerbeauskunft.de/urteile.php?foot=w&urteilrubrik=Arbeitsrecht&lid=4&urteilid=12465

http://www.vnr.de/b2b/personal/mitarbeiterfuehrung/arbeitnehmer-braucht-kurzfristige-dienstplanaenderung-nicht-zu-akzeptieren.html

Und der hier ist besonders nett *ggg*:

http://mein-frei.verdi.de/

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Re: dringend und o.t.: frage an die arbeitsrechtler hier (wg. dienstplanänderung)

Antwort von gummibärle am 11.12.2009, 16:02 Uhr

Hey.

Nein, man kann dich nicht zwingen...Da es sich nicht um den Dienstplan an sich sondern um Änderungen geht. Soviel ich weiß musst du noch nicht einmal Gründe nennen warum du nicht kannst...

ABER: Ich selbst geh heute auch in die Nachtschicht, nachdem ich all meinen Freunden erzählt habe, dass ich es leid bin der Depp vom Dienst zu sein und ich diesen Monat mit Sicherheit nicht wieder einspringen werde... Weiß der Geier was einen immer wieder dazu treibt trotz aller logischen Argumente doch wieder "Ja" zu sagen... Das/die Arbeitsrecht/-plicht ist nicht das Problem, eher die flehenden Kollegen

Ich wünsch dir starke Nerven und Durchhaltevermögen

LG

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Re: so ging es weiter...

Antwort von spiky73 am 11.12.2009, 20:43 Uhr

... die haben die zeiten fuer einen kollegen und mich jetzt ungefragt geaendert und das schriftlich mitgeteilt. worueber wir natuerlich etwas stinkig sind.
die netten kollegen sind dann nach der weihnachtsfeier gar nicht mehr hier erschienen - daher die mail. grummel, knurr.

dafuer haben wir hier jetzt endlich den neuen computer, mitsamt windows vista, jeder menge eingebauten fussangeln, ich bin das versuchskaninchen und komme just in das programm, in das ich rein muesste, nicht rein.
und da es jetzt abend ist, ist natuerlich niemand da, der da weiterhelfen koennte. ich koennt kotzen.

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