Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Strudelteigteilchen am 28.12.2013, 11:55 Uhr

Das ist nicht vergleichbar

Das Haus gehört ja beiden, der Abtrag für das Haus mehrt also ihr Vermögen. Das ist - zunächst mal - durchaus in Ordnung so.

@ AP:
Ich würde das auch vom Anwalt machen lassen, denn mit gemeinsamen Haus wird es kompliziert. Ihr müßt dann sowieso überlegen, wie das mit dem Haus weitergeht. Wenn er das Haus behalten will - was er durchaus darf, wenn er sich das leisten kann - dann müsste geregelt werden, was mit Deiner Haushälfte passiert. Entweder er zahlt Dich aus, oder er zahlt Dir quasi Miete für "Deine" Hälfte. Du mußt schauen, was für Dich günstiger ist - da spielen dann auch Steuerfragen mit rein, und die Frage, ob Du mit Unterhalt, Kindergeld und eigenem Einkommen unabhängg bist, oder evtl. aufstocken mußt.

 
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