Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Ralph am 08.07.2012, 0:55 Uhr

Das ist bundeseinheitlich und...

... ist antragsunabhänig.

Gesetzlich sind es 100,- €, aufgeteilt auf 70,- € zum 01.08. und 30,- € zum 01.02..
Allerdings, da die Software das automatisiert nicht hergibt und einzeln eingerichtet werden muß, kann es bei der Dauerüberlastung in den Dienststellen durchaus untergehen (passiert mir auch öfter, als SB muß man einfach inzwischen zuviel Fehler der Software manuell ausgleichen!). Außerdem braucht es bei älteren Kindern, die der Schulpflicht entwachsen ist, einer aktuellen Schulbescheinigung für das Schuljahr 2012/13, sodaß ab diesem Zeitpunkt es bei diesen Kindern dann doch antragsabhängig bzw. nachweispflichtig ist.

Wenn also bei Schulkindern zum 01.08.2012 keine 70,- Euro zusätzlich auf dem Konto sind... --> nachfragen.

Das nur zur Info.

Viele Grüße
Ralph

 
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