Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Sternenschnuppe am 11.01.2013, 15:08 Uhr

Das hat die Anwältin nun beschlossen ?

Sorry, ich komm nicht mit.
Sowas kann nur ein Richter beschließen.

Hat er den Titel schon unterschrieben ?

Umgang ist Umgang, den kan auch nur ein Richter aussetzen.

Kenne Eure Geschichte nicht, aber irgendwie liest sich Dein Post so , dass ich es nicht begreife.

 
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